Mit einer neuen Satzung will die Stadt der zunehmenden Verunreinigung und Zweckentfremdung von Grünflächen und Spielplätzen begegnen. Besonders akut hatte sich das Problem angesichts des frühen Sommerbeginns in den vergangenen Wochen im beliebten Palastgarten bemerkbar gemacht. Hinzu kam, dass die Stadt im Zuge ihrer Sparanstrengungen die Reinigung des Palastgartens an den Wochenenden eingestellt hatte. Inzwischen sind die Reinigungstrupps auch am Wochenende wieder unterwegs.
Die neue „Grünanlagen- und Spielplatzsatzung“ wurde bereits seit längerer Zeit vorbereitet und vergangene Woche in den Dezernatsausschüssen III und IV in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert. In dem momentan vorliegenden Entwurf, der jetzt zunächst zur Beratung in die Ortsbeiräte geht und möglichst am 16. Juni im Stadtrat beschlossen werden soll, wird explizit die Verunreinigung von Grünflächen untersagt. Dazu zählen auch beschädigte Blumenbeete oder Graffiti auf einer Parkbank. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Weitere Punkte betreffen die Anleinpflicht für Hunde und das Verbot, mit dem Fahrrad oder gar mit dem Auto über die Wiesen zu fahren.
„Wir wollen nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“, verdeutlicht Ordnungsdezernent Thomas Egger. „Diese Satzung verschafft uns überhaupt erst einmal eine Rechtsgrundlage, um unsere schönen Grünflächen vor Missbrauch zu schützen.“ Augenmaß ist vor allem bei dem Verbot, „offenes Feuer zu entzünden oder Grillgeräte zu benutzen“, gefragt. Zum Ausgleich könnten Plätze ausgewiesen werden, an denen Grillen explizit erlaubt ist.
Zur Kontrolle der neuen Regeln sollen nach Möglichkeit gemeinsame Streifen des Kommunalen Vollzugsdienstes und der Polizei eingerichtet werden. Überwacht werden sollen dabei auch Spielplätze, von denen manche leider immer häufiger als Treffpunkte zum gemeinsamen Alkoholkonsum missbraucht werden.
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