Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung.
Trier. Derzeit belästigen Stromanbieter wieder Haushalte mit unerwünschten Telefonanrufen. „Die Anrufer erklären, man könne durch einen Wechsel des Stromanbieters viel Geld sparen“, weiß Fabian Fehrenbach, Fachberater Energierecht von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Gespräch fragen sie die Nummer des heimischen Stromzählers und den Namen des derzeitigen Versorgers ab. Die Verbraucherzentrale rät, solche Angebote nicht ohne genaue Prüfung anzunehmen.
„Ein Wechsel des Stromversorgers macht in vielen Fällen Sinn“, erklärt Verbraucherschützer Fehrenbach. Verbraucher sollten sich am Telefon aber nicht überrumpeln lassen. Denn genau darauf haben es die Anrufer abgesehen. In der Regel lohnt sich der Preisvergleich mehrerer Anbieter. „Wer die Anrufe als Belästigung empfindet, sollte sich weitere Anrufversuche verbitten und das Gespräch umgehend beenden“, betont der Experte. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, von ungewollt abgeschlossenen Verträgen innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückzutreten.
Obwohl die Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung erst im Oktober 2013 verschärft wurden, erhalten die Verbraucherzentralen nach wie vor zahlreiche Beschwerden über unerwünschte Telefonanrufe. Dabei wird versucht, mit fragwürdigen Methoden zum Beispiel Geldanlagen oder Versicherungen, Nahrungsergänzungsmittel oder Zeitschriftenabonnements zu verkaufen. Telefonisch geschlossene Verträge sind grundsätzlich wirksam. Nur Verträge für am Telefon vermarktete Gewinnspieldienste müssen in Textform bestätigt werden, um wirksam zu sein.
Über eine Online-Umfrage möchte die Verbraucherzentrale die Erfahrungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Telefonwerbung sammeln. Mit den Ergebnissen wollen sich die Verbraucherzentralen gegenüber dem Gesetzgeber für bessere Regelungen diesbezüglich einsetzen. Unter www.vz-rlp.de/telefonwerbung-umfrage und in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können sich Betroffene an der Aktion beteiligen.
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