Die Trierer NPD darf Fackeln während eines Marschs benutzen. Das Verwaltungsgericht in Trier hat in einem Urteil entschieden, dass das Ordnungsamt die während einer Demonstration im Dezember 2014 verwendeten Fackeln nicht komplett hätte verbieten dürfen. Die Rechten planen den nächsten Marsch für den ersten August. Zahlreiche Verbände, Parteien und Politiker äußern sich zum Urteil und rufen dazu auf, sich an Gegenveranstaltungen zu beteiligen.
Trier. Der „Fackelzug gegen den Asylbetrug“ am 19. Dezember in Euren wurde von der Trierer NPD organisiert. Doch das Ordnungsamt sah in dem Protestzug eine Störung der öffentliche Ordnung und hatte die Fackeln verboten. Die NPD klagte vor dem Verwaltungsgericht und hat nun einen Erfolg verbuchen können. Das Gericht erkannte an, dass das Fackelverbot rechtswidrig war. Das Verbot habe laut Gericht das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt.
Das Urteil hat natürlich heftige Reaktionen ausgelöst. „Ich vermisse bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts die nötige Sensibilität gegenüber der Schicksale der Refugees. Um eines ganz klar zu sagen: Die Menschen fliehen vor Gewalt, Kriegen, Repression und Hunger. Die Flucht birgt große Unsicherheiten, Strapazen und Leid. Wir müssen diesen Menschen Schutz bieten“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Kathrin Werner.
Die Grünen-Politiker Johannes Wiege spricht gar von einem beschämenden Signal. Das Vorstandsmitglied der Grünen ist entsetzt: „Gerade in der gegenwärtigen Situation, in der allenthalben über die Aufnahme von Flüchtlingen diskutiert wird und die Betroffenen an vielen Orten in Deutschland massiver Bedrohung und Hetze ausgesetzt sind, sollten die Kommunen unterstützt werden, die sich gegen rechte Stimmungsmache einsetzen.“
Um Faschisten kontra zu geben, brauche es engagierte Einwohner, die sich aktiv den Rechten entgegensetzen und sich für Flüchtlinge stark machen würden, ist sich Werner sicher. Für die Bundestagsabgeordnete ist klar, dass man sich nicht auf staatliche Institutionen zur Bekämpfung von rassistischen und fremdenfeindlichen Umtrieben verlassen könne.
Wolf Buchmann, Sprecher der Trierer Grünen, sieht in dem Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts eine Art Präzedenzfall. „Dieses Urteil wird von den Rechten nun gegen jede Kommune vorgebracht werden, die ihnen Aufmärsche mit Fackeln untersagen will. Traurig dass Trier hier diese Vorreiterrolle einnimmt“, sagt Buchmann.
Derweil plant die NPD bereits den nächsten Fackelzug. Am 1. August will die Partei von der geplanten Asylunterkunft in der Jägerkaserne in West bis auf den Hauptmarkt ziehen. „Wenn ich daran denke, dass die nächste Kundgebung der NPD am 1. August unmittelbar vor der Jägerkaserne stattfindet, wird mir Angst und Bange!“, fasst Grünen-Politiker Wiegel zusammen.
Wie Wiegel und andere Grüne ruft auch Werner dazu auf sich mit dem Verein für ein Buntes Trier am 1. August gegen die menschenfeindlichen Parolen der NPD zu stellen. „Nach dem Urteil müssen wir noch deutlicher zeigen: Nazis sind in Trier nicht willkommen – Flüchtlinge schon“, sagt Werner kurz und bündig.
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