Von Mirna Stieler und Ellen Friese
Der Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld wurde am 6. Juni vom Kabinett verabschiedet. Somit ist die erste wichtige Hürde genommen. Doch was bedeutet das Betreuungsgeld, wer darf es beantragen und was sagen Gegner zum neuen Gesetz? 5vier klärt auf.
Das Gesetz zum Betreuungsgeld, welches von Gegnern auch gerne Herdprämie, Mutti-Bonus oder Anti-Kita-Geld genannt wird, soll voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Dann kann jede Familie es beantragen, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr, anstatt es in eine Kita oder eine andere öffentliche Einrichtung zu geben, lieber zu Hause betreuen und erziehen wollen. Ausgenommen sind Eltern, die Hartz IV beziehen oder Sozialhilfeempfänger sind.
So könnte zwar beispielsweise eine Frau, die genug Geld hat um sich ein Kindermädchen zu leisten und weiterhin ihrer Arbeit nachgeht, das Betreuungsgeld beziehen; eine Mutter jedoch, die Hartz IV-Empfängerin ist, sich kein Kindermädchen leisten kann und auch keinen Kita-Platz findet, muss auf das Betreuungsgeld verzichten (bzw. auch sie kann das Geld bekommen, es wird ihr nur im Nachhinein von ihrem Hartz IV Regelsatz abgezogen). Gerechtigkeit ist was anderes.
Zunächst bekommen das Betreuungsgeld nur Kinder im zweiten, ab 2014 auch Kinder im dritten Lebensjahr. Starten wird es mit 100 Euro pro Kind, ab 2014 gibt es dann 150 Euro. Es wird aber auch einiges kosten. Nach neuen Berechnungen ist 2013 mit Kosten in Höhe von 300 Millionen Euro zu rechnen.
Pro und Contra
Ein großes Argument für das Betreuungsgeld sei die Wahlfreiheit. Jede Familie habe also die Möglichkeit, sich für einen Kita-Platz oder das Betreuungsgeld zu entscheiden. Auch wäre das Betreuungsgeld eine gesellschaftliche Anerkennung für die Eltern, die sich dazu entscheiden, ihr Kind in Eigenverwaltung zu erziehen. Zudem sei es wissenschaftlich erwiesen, dass bei Kleinkindern Bindung vor Bildung stünde. Von daher sei es positiv, wenn das Kind so lange wie möglich bei seinen Eltern bleibt, um eine starke Bindung zu ihnen aufbauen zu können.
So viel zu den, doch sehr wenigen, Pro-Argumenten. Überwiegen tun ganz klar die Contra-Argumente. Eine Befürchtung ist, dass das Betreuungsgeld ein Rückschritt in veraltete Rollenmuster darstelle. Besonders Mütter wären dadurch dazu geneigt, dem Arbeitsleben länger fern zu bleiben. Zudem sei die Einführung einer solchen Unterstützung in Zeiten, wo Kita-Plätze ausgebaut werden sollen, schlicht weg der falsche Schritt.
Ein Hauptargument gegen das Betreuungsgeld ist ganz klar die Befürchtung, dass die Leistung besonders von bildungsfernen Familien in Anspruch genommen werde, also gerade von den Familien, dessen Kinder am meisten von einer Kita-Betreuung profitieren würden. Zu guter letzt sei es paradox, dass man eine staatliche Leistung bekomme, weil man eine andere staatliche Leistung nicht in Anspruch nehme.
Aufruf
Was haltet ihr vom Betreuungsgeld? Sind die Befürchtungen, dass das Geld besonders von bildungsfernen Familien, die nicht arbeiten wollen, beantragt wird, berechtigt? Glaubt ihr auch, dass die Gelder möglicherweise missbraucht werden könnten, indem die Eltern es für sich ausgeben anstatt für die Kinder? Oder findet ihr das Betreuungsgeld sinnvoll oder könnt die Argumente der Fürsprecher nachvollziehen? Schreibt uns eure Meinung in unseren Kommentarbereich!
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