Ein entsprechendes Führungszeugnis wird bei Stellenausschreibungen immer häufiger verlangt. Und zwar nicht nur für spezifische Jobs und Stellenangebote. Sondern auch immer mehr für Arbeiten, bei denen man das Führungszeugnis auf den ersten Blick nicht erwarten würde. Doch für einige Jobs ist dies ein unverzichtbares Muss, um die reine Weste des Bewerbers auf den Prüfstand zu stellen und sie schriftlich zu untermauern.
Wer sich in seiner Vergangenheit nicht zu schulden kommen ließ, muss auch nicht befürchten, dass etwaige Eintragungen im Führungszeugnis auftauchen. Doch selbst Jugendsünden und Vorstrafen aus alten Zeiten können auftauchen und selbst wenn sie im normalen Standard-Führungszeugnis nicht aufgeführt wurden, so können sie im erweiterten Führungszeugnis auf jeden Fall erscheinen. Aber für welche Jobs genau werden Führungszeugnisse verlangt und wo und wie müssen sie beantragt werden?
Die Beantragung des Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis kann bei den örtlichen Behörden der jeweiligen Stadt des gemeldeten Wohnortes persönlich beantragt werden. In Trier wäre das wie auch in allen andren Städten das Bürgerbüro im Rathaus, wo ebenfalls Personalausweis oder Reisepass beantragt werden können. Die Bearbeitungszeit dauert nicht all zu lange und von Beantragung bis zur Ausstellung vergehen etwa ein bis zwei Wochen. Aber auch online kann das Zeugnis in Trier beantragt werden – und es wird grundsätzlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Der Antragsteller wird über die Ausstellung per Post benachrichtigt und es flattert das Führungszeugnis ins Haus. Online wiederum kann man das Führungszeugnis in Trier schon innerhalb weniger Minuten beim Bundeszentralregister für Justiz bestellen. In Minuten also ist hier die Bestellung abgeschlossen und die Bestätigung erfolgt umgehend via E-Mail Kontakt. Das Ausfüllen des Formulars ist simpel und erfolgt schnell.
Das muss man vorweisen können
Im Idealfall ist natürlich eine reine Weste das beste Ergebnis. Wird ein Führungszeugnis seitens des zukünftigen Arbeitgebers verlangt, will er wissen mit wem er es zu tun hat und ob schon Vorstrafen aus der Vergangenheit bestehen. Jugendsünden, Straftaten jeglicher Art, die mit einem Urteil einhergingen und Co., werden im Führungszeugnis, welches von der Justizbehörde in Bonn ausgestellt wird, vermerkt. Ist alles gut verlaufen und es bestehen keine Vorstrafen, enthält das Führungszeugnis den begehrten Vermerk: Keine Eintragungen.
Alle Vorstrafen sämtlicher Bürger der Bundesrepublik Deutschland werden bei der Justizbehörde vermerkt. Zwar können einige Vorstrafen aus dem Standard- Führungszeugnis wieder nach Ablauf der Verjährungsfrist entnommen werden, doch sie bleiben bei der Justizbehörde allgegenwärtig und tauchen spätestens im erweiterten Führungszeugnis wieder auf. Wenn beides erforderlich ist, was bei bestimmten Berufszweigen nicht selten vorkommt, dann werden diese Sünden dennoch ans Tageslicht geführt.
Bei welchen Arten von Jobs wird nach dem Zeugnis gefragt?
Grundsätzlich werden Führungszeugnisse in Trier und auch anderswo für alle Jobs, die mit der Arbeit mit Jugendlichen und Kindern zu tun haben verlangt. Aber auch bei Tätigkeiten, die insbesondere mit dem vertrauensvollen und meist täglichen Umgang von Geldsummen und Kassen zu tun haben – also beispielsweise bei Bankangestellten oder Kassierern. Ebenso bei Behördenarbeiten oder auch einer Karriere bei der Polizei. Mehr Informationen zum Führungszeugnis in dieser Region kann man sich auch unter Führungszeugnis Trier einholen.
red/sp
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