Eilmeldung: Mindestlohn-Beschäftigte dürfen sich ab 2017 auf mehr Mindestlohn einstellen. Denn dieser soll von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde steigen. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Dienstag, den 28. Juni in Berlin fest.
Am 1. Januar 2015 wurde nach Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt. Seit Inkrafttreten des Mindestlohns 2015, orientiert sich die Kommission an der durschnittlichen Steigerung des Stundenlohns, also am Tarifindex. Dieser wird vom statitischen Bundesamt ermittelt und umfasst etwa 500 Tarifverträge.
Die Zeit Online schreibt dazu:
In den vergangenen eineinhalb Jahren waren die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 3,2 Prozent gestiegen. Das hätte eine Erhöhung auf 8,77 Euro bedeutet.
Die Kommission hat aber eigenen Entscheidungsspielraum und berücksichtigte auch den jüngsten Abschluss für den öffentlichen Dienst. Das war bis zuletzt zwischen dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager umstritten.
Nun soll er erstmals seit der Einführung 2015 angehoben werden. Medien zufolge sagte der Vorsitzender, der ehemalige Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE Jan Zilius, die Entscheidung sei einstimmig gefallen.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer.
Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten sowie für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten.
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