Vermehrt „falsche 50er“ im Umlauf, vermeldet die Polizei Trier. In den vergangenen Wochen seien vermehrt gefälscht Banknoten in Umlauf gewesen.
Trier. In jüngster Vergangenheit registrieren Dienststellen im Polizeipräsidium Trier vermehrt gefälschte Banknoten, insbesondere 50-Euro-Scheine. Zwar nicht so häufig wie der „falsche 50er“, aber immer noch im Umlauf waren gefälschte 20er und gelegentlich 100-Euro-Scheine, teilte die Polizei nun mit.
Grundsätzlich sei jede Banknote ein Unikat, zu erkennen an der Seriennummer. Sie werde nur einmal auf den Originalschein aufgedruckt, erklären Polizeibeamte. Die aktuell meistgefälschte Banknote, die den Ermittlern der Kriminalpolizei in die Hände gelangt, ist ein 50-Euro-Schein mit der Seriennummer SD20175422632. Das Original dieses Geldscheins ist sicher noch legal irgendwo in Umlauf. Fünf Fälschungen davon sind jedoch allein in der vergangenen Woche bei der Polizeiinspektion Bitburg registriert worden.
Aber Vorsicht – auch andere Banknoten können gefälscht sein. In den meisten Fällen liefern Geldinstitute die Falsifikate bei der Polizei ab, wenn sie dort eingezahlt werden.Die Einzahler sind in der Regel unbedarft und haben den Schein im regulären Zahlungsverkehr entgegen genommen, ohne dass ihnen die Fälschung aufgefallen ist. Opfer sind sowohl Privatpersonen als auch Gastronomen, Handel- und Gewerbetreibende, Schausteller und Standbetreiber auf (Jahr-)Märkten, Volks- und Weinfesten.
Für die Täter eignen sich besonders Orte, an denen viel Geld umgesetzt wird und kaum die Zeit oder die Möglichkeit für Überprüfungen bestehen. Die meist unerkannten Täter bezahlen Ware in geringem Wert mit dem gefälschten Geldschein und lassen sich echtes Wechselgeld auszahlen. Hierdurch „waschen“ sie ihre Blüten und bereichern sich entsprechend.
Die oft arglosen Empfänger der Blüten zahlen diese mit weiteren Scheinen bei ihren Geldinstituten ein oder verausgaben es ihrerseits. Während die Falsifikate in den Geldinstituten meist auffallen und nicht anerkannt werden, bleiben diese im privaten Zahlungsverkehr oft lange unentdeckt – die Dunkelziffer ist groß.
Die Einzahler bei Geldinstituten bleiben in der Regel nur auf dem materiellen Schaden sitzen. Denjenigen, die ihrerseits mit dem Falschgeld bezahlen oder es weitergeben, droht weiteres Ungemach. Der Wert des Geldscheines wird ihnen nicht anerkannt und sie sehen sich mit dem strafrechtlichen Vorwurf des „Inverkehrbringen von Falschgeld“ konfrontiert.
Die Polizei empfiehlt Gewerbetreibenden, sich sogenannte „Falschgelddetektoren“ zuzulegen, die Banknoten elektronisch prüfen. Privatpersonen können sich beispielsweise mittels „Detektor-Stiften“ behelfen, bei deren Anwendung sich Falschgeld verfärbt. Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass Euronoten mit einer Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind. Informationen hierzu und Tipps zur Falschgelderkennung gibt es im Internet unter www.Polizeiberatung.de.
Illustration: http://raphael-wlotzki.de/
Kommentar verfassen