Eintracht Trier hat den drei Fußballern, die auf ausstehende Prämien der vergangenen Saison klagen, ein Vergleichsangebot unterbreitet. Dieses beläuft sich auf insgesamt 3.100 Euro, die sich anteilig auf die Spieler Thomas Drescher, Daniel Bauer und Thomas Kraus verteilen würden.
Das Angebot, das nach 5vier-Informationen bei knapp 60 Prozent der Klageforderung liegt, unterbreitete der Verein bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Trier am Donnerstag. Grundsätzlich beharrten die Parteien auf unterschiedlichen Standpunkten bei der Prämien-Abrechnung von Nachholspielen: Während für den Verein der Tag ausschlaggebend war, an dem die jeweiligen Spiele tatsächlich ausgetragen wurden, rechneten die Spieler die Partien auf den ursprünglich angesetzten Spieltag zurück. Die Prämien waren nach Tabellenrang und Rückstand auf den ersten Rang gestaffelt. Im April 2012, als die Begegnungen nachgeholt wurden, lag der Fußball-Regionalligist schon abgeschlagen hinter der Spitzengruppe.
Der Verein berief sich bei der Auseinandersetzung auf eine Vereinbarung mit dem Mannschaftsrat, bei der eine klare Absprache über die Auslegung der Prämien-Regelung getroffen worden sei. Dem Gericht fehlte jedoch eine deutliche Formulierung im Wortlaut, wie der Begriff „Spieltag“ wirklich zu interpretieren ist. „Wir haben ein Angebot unterbreitet. Es liegt nun an der Gegenseite, dieses anzunehmen“, sagte Rechtsanwalt Alexander Bergweiler, der den Regionalligisten vertreten hat. Die Spieler, die nicht zu dem Gerichtstermin angereist waren, wurden von den Rechtsanwälten Miriam Pollat und Stephan Oberbillig vertreten. Bei Cataldo Cozza (mittlerweile Viktoria Köln), der ebenfalls Ansprüche angemeldet hat, sieht Bergweiler die Einspruchsfrist überschritten.
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