„Führerschein sein“ könnte schon bald keine Aufgabe fürs Leben mehr sein.
Trier. Der Verkehrsausschuss der Länder wird nach Informationen der Saarbrücker Zeitung am kommenden Freitag einen Entwurf in der Bundesratssitzung einbringen, der manchem Führerschein-Besitzer nicht gefallen wird. Demnach verliert in Zukunft jeder Führerschein seine Geltung, unabhängig davon, wann er ausgestellt wurde.
Bislang galt die Regel, dass alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, von der sog. 3. EG-Führerschein-Richtlinie ausgenommen waren. Jene Richtlinie schreibt einen turnusmäßigen Umtausch des Lappens (alle 15 Jahre) vor, um die Aktualität der persönlichen Angaben zu wahren. Sich über uralte Führerschein-Fotos lustig machen, wie es seit Generationen üblich ist, ist für alle jüngeren Lappen-Besitzer seit dem 19.01.2013 also nicht mehr möglich.
Doch auch den älteren Semestern wird dieser Spaß bald vergehen. Alle Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen bis 2024 umgetauscht sein. Alle Führerscheine, die in der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden. Vorausgesetzt der Antrag der Länderkammer kommt im Bundesrat durch.
Ob für die Erneuerung des Führerscheins Gebühren erhoben werden sollen (ähnlich wie beim Personalausweis), steht noch nicht fest. Eine Entwarnung kann aber gegeben werden: Fahrprüfungen, Sehtests und Ähnliches müssen nicht neu erbracht werden. Und wer es drauf anlegt, kann sich noch gut acht (respektive 17) Jahre über sein eigenes Passbild amüsieren.
Rund 45 Millionen Führerschein-Besitzer sind von dieser Maßnahme betroffen.
Kommentar verfassen