Seit 1. August haben Familien in Deutschland nicht nur einen Anspruch auf einen Kita-Platz, sondern auch auf Betreuungsgeld, wenn Eltern ihre Kinder nicht in einer Kindertagesstätte unterbringen können. Ob diese Neuerungen jedoch halten was sie versprechen, bleibt abzuwarten. Denn obwohl der Staat Eltern ab dem ersten Lebensjahres eines Kindes einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen will, sind vieler Orts Kita-Plätze sowie Erzieherinnen rar gesät. Und auch das Betreuungsgeld ist bei einigen Politikern umschritten.
Eine „Garantie“ auf einen Kita-Platz
Hört sich im ersten Augenblick gut an, ist aber in der Theorie nur bedingt umzusetzbar, da die Realität in vielen Kindertagesstätten anders aussieht – keine Plätze, lange Wartelisten und vor allem zu wenige Erzieherinnen. Die angekündigte Verbesserung für Familien deutschlandweit entpuppt sich als ein altbekanntes Problem und sorgt bei vielen Eltern für Frust.
Was ist das Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld stellt eine „Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern dar, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in der Familie oder im privaten Umfeld erfüllen“ dar. Es soll Eltern einen größeren Gestaltungsspielraum für die familiär organisierte Kinderbetreuung eröffnen und zugleich eine Wahlfreiheit bezüglich der Form der Betreuung schaffen. Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt 100 Euro. Ab 1. August 2014 werden dann 50 Euro mehr gezahlt.
Für wen ist das Betreuungsgeld gedacht?
Das Betreuungsgeld gibt es für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in eine staatlich geförderte Kita geben oder von einer Tagesmutter betreuen lassen können. Wenn sich ein Elternteil dazu entschließen sollte zu Hause zu bleiben, weil er/sie sich um den Nachwuchs kümmern möchte, gibt es das Betreuungsgeld. Allerdings wird dieses nur für Kinder bezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren worden sind.
Wann muss der Anspruch geltend gemacht werden?
Eltern müssen ihren Anspruch hierauf bei ihrer zuständigen Gemeinde anmelden – und dies drei Monate bevor die Betreuung nötig wird. Die Vergangenheit lehrt jedoch, dass eine frühere Anmeldung durchaus sinnvoll ist. Es sollte zudem beachtet werden, dass der Anspruch auf Betreuungsgeld nach 22 Monaten endet.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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