Bereits im April warnten Bundespolizei und Bundeskriminalamt mit der einer Pressemitteilung vor einer neuen Masche, bei der Erpresser Polizei-Logos für ihre Machenschaften missbrauchen. Aktuell ist das Phänomen auch in unserer Region erneut aufgetaucht. Bei der Kriminalinspektion Trier haben sich in dieser Woche (31. KW) acht Personen gemeldet, die auf die vom BKA geschilderte Weise geschädigt wurden.
Die Erpressungsvariante durch Schadsoftware funktioniert folgendermaßen:
Die Schadsoftware lädt sich automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich dann selbstständig auf dem infizierten Computer.
Nach der Installation öffnet sich ein Bildschirm füllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text behauptet, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll.
Aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zum Entsperren soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine „Strafe“ in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes „UKash“ entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht werden.
Die Kripo Trier rät betroffenen Internetusern:
- Auf keinen Fall den geforderten Betrag bezahlen. Der Rechner ist von dem Schadprogramm infiziert und wird selbst nach Zahlung des oben genannten Betrages nicht freigeschaltet.
- Strafrechtlich handelt es sich um versuchte Erpressung bzw. bei erfolgter Zahlung um Erpressung.
Hilfe finden Geschädigte unter
- www.botfrei.de (Anleitung für die Bereinigung des BKA-Trojaners)
- Weitere Infos auf der Seite „BSI für Bürger“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
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