Seit Montag, 15. August, sind in der Region offensichtlich unberechtigte Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Umlauf. Absender der Emails ist angeblich eine Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei. Diese hat jedoch nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei nichts mit den Forderungen zu tun.
Der unbekannte Absender fordert angeblich im Namen einer Filmgesellschaft eine Gebühr von 100 Euro für unerlaubtes Herunterladen musikalischer Werke. Um weitere Ermittlungen zu vermeiden, sollen die Angeschriebenen den Betrag über ein Internetbezahlsystem einzahlen. Auch beim Polizeipräsidium Trier sind bisher zwei solcher Mails eingegangen.
Die Polizei warnt davor, solchen unberechtigten Forderungen nachzukommen. Personen, die bereits Zahlungen entrichtet haben, werden gebeten, sich bei der Kripo Trier, Telefon 0651/2019-242 oder 0651/9779-2290, zu melden.
Kommentar verfassen