In den letzten Monaten registrierte das Polizeipräsidium Trier eine neue Betrugsmasche in Verbindung mit dubiosen Stellenangeboten im Internet, bei denen Strafanzeigen wegen leichtfertiger Geldwäsche eingeleitet wurden. Die Beschuldigten sind meist Arbeitssuchende, die sich auf diese dubiosen Stellenangebote beworben haben und als sog. „Warenagenten“ tätig sind. Misslich hierbei ist, dass die Beschuldigten nicht nur ein Strafverfahren erwartet, sondern auch, dass neben dem nicht ausbezahlten Verdienst zusätzlich Kosten auf sie zukommen. Die Kriminaldirektion Trier hat gegen sechs „Warenagenten“ Strafverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden hierzu 185 Taten erfasst.
Es liest sich gut – gesucht wird ein „Logistikmanager“. Versprochen – ein Verdienst zwischen 2.000 und 3.000 Euro monatlich plus einer Pauschale pro ausgeliefertem Paket. Alles, was der Arbeitssuchende machen muss, ist, Pakete weiterzuleiten. Diese werden ihm zunächst über die üblichen Paketdienste zugestellt. Per E-Mail erhält er neue Adresslabels, um die Pakete weiterzuleiten. Die Kosten legt der „Warenagent“ vor. Die neuen Empfänger befinden sich überwiegend im osteuropäischen Ausland.
Was sich erst später herausstellt: Die im Internet bestellten Pakete, die i.d.R. Luxusgüter ab 250 Euro aufwärts enthalten, wurden über ausgespähte Kontodaten von Dritten bezahlt.
Da der „Warenagent“ als Empfänger angegeben ist, gerät dieser zunächst in den Verdacht, die Konto- bzw. Kreditkartendaten der Geschädigten ausgespäht zu haben.
Letztlich werden nicht nur Strafverfahren wegen Ausspähens von Daten als Vortat zur leichtfertigen Geldwäsche gegen den Arbeitssuchenden eingeleitet, er bleibt auch auf den Kosten sitzen. Den versprochenen Verdienst sieht er natürlich nicht, denn das angebliche ausländische Auftragsunternehmen ist später nicht mehr zu erreichen. Die Kosten für die Weiterleitung der Pakete werden nicht erstattet und der „Warenagent“ muss damit rechnen, dass Geschädigte ihm gegenüber zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können.
Die Polizei rät, bei folgenden Anhaltspunkten wachsam zu sein – hier könnten Geldwäscher am Werk sein:
- Wird Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten, bei dem Sie unüblich viel Geld verdienen können, ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist von einem unseriösen Angebot auszugehen. Antworten Sie nicht auf solche dubiosen E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.
- Lehnen Sie Angebote immer ab, bei denen Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden.
- Übersenden Sie niemals leichtfertig Ihre Kontodaten oder Ausweiskopien nur aufgrund eines E-Mail-Kontaktes mit dem zukünftigen Arbeitgeber.
- Stellen Sie Ihr Konto nicht für andere zur Verfügung.
- Wenn Sie selbst eine Jobsuche über Internet starten, überprüfen Sie die auf den Web-Seiten angegebenen Firmendaten. Werden Sie misstrauisch, wenn weder im Briefkopf, noch in der Fußzeile Registrierungsdaten (z.B. Hinweise auf Handelsregisterdaten) erkennbar sind oder statt Geschäftsführerangaben /-unterschriften lediglich Firmenstempel erscheinen.
- Bestehen Sie auf einem persönlichen Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber.
- Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen auf kritische Fragestellungen keine bzw. ausweichende oder nicht nachvollziehbare Antworten gegeben werden.
- Leiten Sie keine Pakete für Dritte ins Ausland weiter.
[statistik]Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.polizei-beratung.de oder http://www.pfiffige-senioren.de/geldwaeschefaelle.htm.[/statistik]
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