Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung für Sahr Senesie gegen den FC 08 Homburg
Das Arbeitsgericht Neunkirchen hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass Sahr Senesie wieder am Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft des FC 08 Homburg teilnehmen darf.
Entgegen anderen Verlautbarungen in verschiedenen Presseorganen bestritt der FC Homburg im gerichtlichen Verfahren, dass der Spieler vom Verein suspendiert worden sei. Dem Spieler sei es lediglich untersagt worden, am ordentlichen Trainings- und Spielbetrieb der ersten Mannschaft teilzunehmen. Dies wurde seitens des Vereins mit konditionellen Defiziten des Spielers begründet. Dieser Begründung folgte das Arbeitsgericht Neunkirchen nicht und verurteilte den Verein, den Spieler wieder am Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft teilnehmen zu lassen.
Rechtsanwalt Alexander Bergweiler von der Trierer Anwaltskanzlei König Rechtsanwälte, der die rechtliche Vertretung des Spielers übernommen hatte, erklärte, dass er persönlich sämtliche vom Verein vorgetragenen Gründe zur Verweigerung der Teilnahme am Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft für vorgeschoben halte und zudem große Zweifel an der Aussage des Vereins hege, dass es niemals eine Suspendierung des Spielers Sahr Senesie seitens des FC Homburg gab. Letztendlich ist das Gericht in Neunkirchen den Argumenten des Fußballspielers gefolgt. Ob und inwieweit der Spieler nunmehr Schadensersatzforderungen gegenüber dem Verein geltend machen will, ließ der Prozessbevollmächtigte des Spielers offen.
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