Für einen Aufenthalt im Ausland ist eine gute Krankenversicherung unabdingbar. Je nach Land und dessen Infrastruktur, kann eine unsachgemäße Krankenversicherung, die nicht greift, fatale Folgen haben. Wichtig ist daher, sich vor Reiseantritt genauestens über die Möglichkeiten einer guten Absicherung zu informieren. Denn befindet man sich erst einmal im Ausland und man ist auf ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalt angewiesen, so ist es schwierig, sich zu einem späteren Zeitpunkt noch zusätzlich abzusichern. Meistens erfährt man erst dann, wenn man auf ärztliche Hilfe im Ausland angewiesen ist, was wirklich durch die Krankenversicherung abgedeckt wird und welche Kosten tatsächlich übernommen werden und welche nicht.
Was ist bei einer normalen Reisekrankenversicherung abgesichert?
Preise und Leistungen sollten bei Auslandskrankenversicherungen genauestens verglichen werden. In der Regel kann man zwischen unterschiedlichen Einstufungen und Varianten wählen, die je nach Tarif mit verschiedenen Mindestprämien, Kündigungsfristen und Altersgrenzen deklariert und unterschieden werden. Bei grundsätzlich allen Angeboten sind die Kosten für die akute Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport durch die Auslandskrankenversicherung weltweit abgesichert.
Die Auslandskrankenversicherung greift grundsätzlich nur dort, wo eine neue Krankheit auftritt. Aus diesen Gründen werden grundsätzlich keine Kosten für medizinische Behandlungen übernommen, wenn mit dem Vorsatz zur medizinischen Behandlung im Ausland auch ins Ausland gereist wird. Diese Versicherung dient nur der Absicherung unvorhergesehener Krankheiten und Unfallbehandlungen bei einem Auslandsaufenthalt. Das gilt auch bei chronischen Erkrankungen, die man im Ausland behandeln lassen möchte. Diese Leistungen müssen privat übernommen und geleistet werden. Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Schwangerschafts- und Vorsorgeuntersuchungen sind in der Auslandskrankenversicherung nur teilweise abgedeckt.
Zusatzversicherung macht Sinn
Eine Auslandskrankenversicherung ist für Langzeit Auslandsaufenthalte immer zu empfehlen, da die Leistungen im Ausland meist unzureichend sind. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist zudem grundsätzlich nie abgesichert. Vor allem bei längeren Aufenthalten im Ausland ist eine Zusatzversicherung daher äußerst empfehlenswert, denn sie übernimmt in der Regel eben genau diese Leistungen, die unter Umständen lebensnotwendig sein können. Wer beispielsweise einen Wohnsitz in Deutschland hat, aber die meiste Zeit im Ausland verweilt, sollte sich unbedingt mit einer Zusatzversicherung absichern. Ob Arbeitnehmer, Freiberufler, Auswanderer oder Abenteurer. Besonders gut und übersichtlich bietet etwa Mawista seine Zusatzversicherung für Auslandsaufenthalte an.
Umfangreiches Angebot
Unterschiedliche Tarife mit jeweiliger Einstufung werden exakt auf einen längerfristigen Aufenthalt im Ausland eingestellt. Ob man als Privatperson nun aus beruflichen Gründen ins Ausland zieht oder einfach nur, um dort zu leben. Das macht keinen Unterschied bei der Absicherung. Unternehmen, die ihre Angestellten ins Ausland ausgliedern, bieten ihren Mitarbeitern in der Regel die Versicherung über einen Gruppenversicherungsvertrag einen Auslandskrankenversicherungsschutz an.
Entscheidend ist auch beim Typ „Auswanderer“, dass man von Anfang an die Möglichkeit hat, sich auf die maximale Versicherungsdauer einlassen zu können, da ein Verlängerungsantrag vom Versicherer durchaus abgelehnt werden kann. Nach Ablauf der tariflichen Höchstvertragsdauer kann in der Regel ein weiterer Vertrag abgeschlossen und verlängert werden.
Aber Vorsicht: Erkrankungen, die in der Zeit des ersten Vertrages auftreten, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Auch das Höchstaufnahmealter ist von Bedeutung. Aus diesem Grund ist es wichtig, genau festzuhalten, wann der Vertrag endet und in welchem Alter man sich zu diesem Zeitpunkt befindet. In einigen Ländern ist eine Pflichtversicherung erforderlich, auch das sollte man vor Antritt der Reise in Betracht ziehen und berücksichtigen, hierzu gehört im übrigen auch die Schweiz.
Bild: Paulwip / pixelio.de
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