Zur Begegnung 1. FC Saarbrücken : Eintracht Trier am 9. April darf nur der Sitzplatzbereich der Haupttribüne geöffnet werden – und nur 10 % der Karten dafür gehen an die Eintracht. – Trauriges Derby – trauriger Fußball – traurige Fans.
Trier / Saarbrücken. Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung [ wir berichteten ]am gestrigen Montag entschieden, dass der 1. FC Saarbrücken sein Regionalliga-Heimspiel gegen Eintracht Trier am 9. April (ab 14.00 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen muss. Dabei müssen sämtliche Stehplatzbereiche des Hermann-Neuberger-Stadions in Völklingen geschlossen bleiben (Blöcke A, B, C, D). Lediglich der Sitzplatzbereich der Haupttribüne darf geöffnet werden. Dem Gastverein ist gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung von den Haupttribünen-Eintrittskarten ein Kontingent von 10% zur Verfügung zu stellen.
Das Sportgericht der Regionalliga Südwest berücksichtigte hierbei die Verfehlungen der Saarbrücker Anhänger aus den Spielen gegen den FK Pirmasens, gegen Waldhof Mannheim, gegen den SV Eintracht Trier, gegen den FC Homburg, gegen den TSV Steinbach sowie am 29. Februar bei Wormatia Worms. Besonders schwerwiegend bewertete das Sportgericht hierbei die Vorfälle aus dem Spiel beim SV Eintracht Trier. Das Spiel stand aufgrund massiver Ausschreitungen durch Anhänger des 1. FC Saarbrücken kurz vor dem Spielabbruch und hatte fünf verletzte Personen zur Folge. U.a. kam es zu einem Blocksturm vor Spielbeginn, massivem Einsatz von Pyrotechnik, Einsatz von Knallkörpern und Übersteigung der Innenraumumzäunung. Das Urteil des Sportgerichts ist rechtkräftig.
Kommentar verfassen