Frankreich
Deutsche Handwerker müssen bei der Ausführung von Aufträgen in Frankreich eine ganze Reihe an Formalitäten beachten. Welche das sind, erfahren Interessenten in einem Seminar der Handwerkskammer Trier (HWK) am 17. Februar von 15.00 bis 19.00 Uhr. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem IHK/HWK Europa- und Innovationscentre (EIC) in der Loebstraße 18 statt. Eine Anmeldung ist erforderich.
Wer im Ausland Handwerkeraufträge annimmt, muss sich zunächst mit den dort geltenden gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen. Dazu gehören Genehmigungs- und Meldepflichten, besondere Zulassungsbedingungen, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Arbeitnehmerentsendung, Mehrwertsteuerregelungen sowie das Problem der sogenannten Gewährleistungsversicherung „Assurance Décennale“.
Der französische Markt bietet vielen deutschen Handwerksbetrieben attraktive Absatzchancen. Gute Voraussetzungen sind sowohl die geografische Nähe als auch der hervorragende Ruf des deutschen Handwerks. Insbesondere die Nachfrage nach Leistungen aus den Bereichen Energieeffizienz und Umweltschutz ist in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen.
Belgien
Deutsche Handwerker müssen bei der Ausführung von Aufträgen in Belgien eine ganze Reihe an Formalitäten beachten. Wie es richtig geht, darüber informiert ein Seminar der Handwerkskammer Trier am 15. Februar in Trier. Die Veranstaltung findet von 18 bis 20 Uhr in der Loebstraße 18 statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 55 Euro pro Person, inklusive Imbiss und Unterlagen.
Genehmigungs- und Meldepflichten, besondere Zulassungen, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Arbeitnehmerentsendung, Mehrwertsteuerregelungen sowie öffentliche Aufträge sind Themen einer gemeinsamen Veranstaltung der Handwerkskammer Trier in Kooperation mit dem IHK/HWK Europa- und Innovationscentre (EIC).
Informationen zu beiden Veranstaltungen
Informationen zu Kosten sowie Anmeldung gibt es bei der HWK Trier (Anne Schwickerath, Tel. 0651 207-107, [email protected]).
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