Die Plätze werden knapp. Die Aufnahmestelle für Asylbegehrende (AfA) in Trier hat Probleme, die zahlreichen Menschen unterzubringen. Gleichzeitig sucht die Stadt nach Wohungen für Flüchtlinge.
Trier. Die Aufnahmestelle für Asylbegehrende (AfA) in Trier ist mit 3000 Personen an den beiden Standorten Dasbach- und Luxemburger Straße voll belegt. Auf einem Ortstermin in der Außenstelle an der Luxemburger Straße verkündete Integrationsministerin Irene Alt (Die Grünen), dass das Land der AfA Trier zunächst keine neuen Flüchtlinge mehr zuteilen werde. Momentan sind in der Außenstelle 1400 Personen untergebracht, von denen 300 in zwei Großraumzelten schlafen, wie der Leiter der Einrichtung, Christoph Jarosch, erläuterte. Es gebe einen Puffer von 100 Plätzen.
„Wir in der Landesregierung haben Trier ganz stark im Blick“, erklärte Alt. Nach Trier würden zunächst keine neuen Flüchtlinge verteilt, sondern die Flüchtenden würden auf Hahn und in Hermeskeil in provisorische Zelten untergebracht. „Das nächste Ziel besteht darin, in der Dasbachstraße genügend Plätze zu schaffen, damit alle Menschen untergebracht werden und niemand auf dem Flur oder draußen schlafen muss,“ sagte die Ministerin während ihres Besuchs.
Die vom Bund herausgegebenen neuen Prognosezahlen für Flüchtlinge veränderten laut der Landesministerin auch die Situation für Rheinland-Pfalz. „Bundesweit würde mit knapp 800.000 Menschen gerechnet. „Auf Rheinland-Pfalz entfallen damit knapp 40.000 Asylbegehrende, weil das Land nach dem Königsteiner Schlüssel 5,8 Prozent der bundesweiten Flüchtlinge aufnehmen muss.“
Deshalb werde das Land seine Aufnahmekapazitäten erneut erweitern, versprach Alt und erklärte, dass die neue AfA Ingelheim im Juli eröffnet wurde und in Hermeskeil sei die Eröffnung für Oktober/November geplant. „Dort stehen interimsmäßig Zelte, genau wie am Flughafen Hahn, eine neue Aufnahmestelle in Kusel soll im November/Dezember fertig werden. So kommen wir insgesamt auf 5400 Plätze“ erklärte die Ministerin und kündigte an, das weitere Standorte geprüft würden, um mindestens zwei neue Aufnahmestellen für insgesamt 2000 Personen zu schaffen. Um die Zelte mittelfristig abzuschaffen, habe die Landesregierung kürzlich Holzmodul-Bauten in Auftrag gegeben.
Anlässlich des Besuchs besprach sich Ministerin Alt auch mit Bürgermeisterin Angelika Birk über das weitere Vorgehen. „Ich konnte ihr zeigen, wie sehr sich die Bevölkerung einsetzt, gute Ideen und Vorschläge dazu einbringt, wie die Hilfe zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen besser abgestimmt werden kann. Die Ministerin freute sich sehr über dieses Engagement und zeigte ein offenes Ohr für Vorschläge seitens der AfA und seitens der Ehrenamtlichen, um die schwierige Situation zu entspannen“, sagte die Grüne Dezernentin.
Auch deshalb sucht das Amt für Soziales und Wohnen Wohnraum für die in Trier ankommenden Asylbegehrenden.
Mit Aufruf der Stadt vom 23. März wurde an die Bevölkerung appelliert, Einzelpersonen, aber auch Familien mit Kindern einen eigenen Wohnraum bereit zu stellen und zu vermieten. Um den Bedürfnissen der erwarteten Asylbegehrenden und Flüchtlinge nachkommen zu können, sucht die Stadt Trier weiterhin grundsätzlich verschiedenste Unterbringungsmöglichkeiten, zum Beispiel Zimmer, Wohnungen oder Häuser (gerne auch möbliert), aber auch Pensionen oder Hotels.
Selbstverständlich kann jeder auch Wohnraum unmittelbar an Asylbegehrende vermieten, jedoch weist das Amt für Soziales und Wohnen auch auf die Möglichkeit der Anmietung oder Buchung durch die Stadt Trier hin.
Wer seinen Beitrag leisten will und Unterbringungsmöglichkeiten anbieten kann, wird gebeten, sich mit dem Amt für Soziales und Wohnen in Verbindung zu setzten.
Sie haben eine Wohnung und möchten diese an die Stadt vermieten?
Nach einer Besichtigung Ihres Angebotes vor Ort wird geprüft, ob die Annahme zu orts- und marktüblichen Preisen möglich ist. Die Stadt Trier tritt für alle Objekte als Vertragspartner (Mieter) auf. Die Konditionen der Vermietung können nach einer Wohnungsbesichtigung besprochen werden. Angestrebt werden längerfristige Überlassungen. Das Amt für Soziales und Wohnen fertigt einen Mietvertragsentwurf, der mit Ihnen besprochen und verhandelt wird. Sofern Sie einen eigenen Mietvertragsentwurf verwenden wollen, wird dieser zunächst von Seiten der Stadt Trier geprüft.
Nach Mietvertragsabschluss und Übergabe des Mietobjektes werden unter Umständen notwendige Renovierungsarbeiten durchgeführt und die Wohnung ausgestattet. Bei Vertragsende werden die Mietobjekte entsprechend den mietrechtlichen Bestimmungen für die Rückgabe hergerichtet (z. B. Entsorgung von Sperrmüll, Reinigungen und Schönheitsreparaturen).
Sie haben Pensions- oder Hotelplätze und wollen diese zur Verfügung stellen?
Die Stadt Trier bucht die Bereitstellung eines oder mehrerer Zimmer für einen zu verhandelnden Zeitraum. Angestrebt wird eine längerfristige Dauer. Dadurch kommt ein für beide Seiten verbindlicher (formloser) Beherbergungs- bzw. Gastaufnahmevertrag zustanden. Es handelt sich damit nicht bloß um unverbindliche Reservierungen! Vor Abschluss eines Beherbergungsvertrages prüft die Stadt Trier nach einer Besichtigung vor Ort, ob die Möglichkeit besteht, die Zimmer zum üblichen Zimmerpreis zu buchen.
Wie kommen die Bewohner in die von der Stadt Trier angemieteten bzw. gebuchten Unterkünfte?
Nach Zuweisung der Asylbegehrenden an die Stadt Trier werden diese geeigneten Unterkünften zugeteilt. Dabei wird u. a. die Familienzusammensetzung berücksichtigt. Eine sozialverträgliche Unterbringung ist Ziel der Wohnraumversorgung. Das Amt für Soziales und Wohnen und seine Kooperationspartner stehen außerdem für eine soziale Betreuung der Asylbegehrenden bereit. Die professionelle Sozialbetreuung wird im Einzelfall durch bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt ergänzt, denn bereits jetzt haben viele Triererinnen und Trierer in zahlreichen Gesprächen auf Grund des Aufrufes der Stadtspitze vom 27. April die Bereitschaft signalisiert, sich für die Belange von Flüchtlingen einzusetzen!
Wohin können Sie sich wenden?
Wenn Sie eine Unterbringung anbieten können, wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen, Telefon 0651/718-4589 oder -2502 oder -4532 oder -3537, Mail: [email protected]. Dort können alle weiteren Fragen im Detail gerne besprochen werden.
Kommentar verfassen