Trier / Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale ist der Ansprechpartner für Verbraucherinformation und Beratung. Sie verschafft den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Überblick bei unübersichtlichen Angebotsmärkten und Durchblick bei komplexen Marktbedingungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung bei Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Unternehmen und privaten Verbrauchern.
Die Verbraucherzentrale veröffentlicht immer wieder Artikel um Verbraucher/innen vor Betrug und Abzocke zu warnen. Neueste Warnungen betreffen Online-Ticketbörsen, Gratisproben für Nahrungsergänzungsmittel vom Arzt und dreiste Stromanbieter. Außerdem gibt sie Tipps wie man die Stromkosten während des Urlaubs reduzieren kann.
Verbraucherzentrale warnt vor Online-Ticketbörsen
Besuche von Konzerten, Festivals und Sportveranstaltungen sind meist teuer. Ganz besonders kostspielig werden sie aber, wenn die Eintrittskarten über fragwürdige Ticketbörsen im Internet gekauft werden. Derzeit erhält die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zahlreiche Beschwerden zu den Handelsplattformen Viagogo und Ticketbande. Anders als bei den offiziellen Vorverkaufsstellen werden Tickets dort oft mit sehr hohen Aufschlägen und überraschenden Zusatzentgelten verkauft. Die Verbraucherzentrale warnt: Wer Veranstaltungstickets im Internet kauft, sollte einige wichtige Hinweise beachten.
Über die Portale Viagogo und Ticketbande lassen sich meist auch dann noch Tickets erwerben, wenn sie anderswo vergriffen sind. Dies gilt sowohl gleich nach dem Start des Vorverkaufs als auch noch kurz vor der Veranstaltung. „Die Betreiber machen nicht deutlich darauf aufmerksam, dass sie keine offiziellen Vorverkaufsstellen sondern bloß Handelsplätze sind“, warnt Verbraucherschützer Gollner. Dort bieten private Verkäufer ihre Karten meist über dem Originalpreis an. Die Plattformbetreiber berechnen daneben hohe Entgelte, zum Beispiel für die Lieferung der Karten oder die Nutzung des Dienstes. Die Übergabe der Tickets erfolgt in der Regel erst unmittelbar vor dem Termin, entweder per Post oder sogar erst am Veranstaltungsort.
Anders als bei den meisten Verträgen, können Ticketkäufe nicht einfach widerrufen werden. „Der Gesetzgeber hat Veranstaltungen aller Art vom Widerrufsrecht ausdrücklich ausgenommen“, erklärt Gollner. Die Betreiber kommen den Betroffenen, die Tickets zurückgeben wollen, bei Beschwerden nicht entgegen.
„Wer einen aufregenden Abend beispielsweise mit Helene Fischer, Ed Sheeran oder der Bundesliga verbringen will, sollte sich auch bei den offiziellen Verkaufsstellen nach Karten umsehen“, rät Gollner. Bewertungen von anderen Verbrauchern im Netz helfen dabei, die Seriosität einer Verkaufsstelle einzuschätzen. Die Verbraucherzentrale rät auch dazu, bei der Ticketbuchung immer auf den zuletzt angezeigten Gesamtpreis zu achten. Darin können überraschend Zusatzentgelte eingerechnet sein.
Jeder Dritte erhält vom Arzt Gratisproben für Nahrungsergänzungsmittel
Entsprechend ihrer Berufsordnung ist es Ärzten untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit Waren abzugeben oder gewerbliche Dienstleistungen anzubieten. Diese Vorschrift soll verhindern, dass das Vertrauen der Patienten in den Arztberuf zum Verkauf von Produkten missbraucht wird. Auch der Verweis an bestimmte Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, beispielsweise die mündliche Empfehlung oder das Auslegen von Flyern bestimmter Anbieter oder die Abgabe von kostenlosen Probepackungen, ist nicht erlaubt. Auskünfte zu Produkten sind dem Arzt nur gestattet, wenn Patienten sie gezielt erbitten.
Doch jeder dritte Umfrageteilnehmer hat von seinem Arzt in der Sprechstunde Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln erhalten. Dies ist ein Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentralen auf der Internetseite www.klartext-nahrungsergaenzung.de. „Dieses Vorgehen der Ärzte kann nach unserer Auffassung als Verstoß gegen ihr Berufsrecht gewertet werden“, so Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn nicht nur der Verkauf, sondern auch die bloße Werbung für Nahrungsergänzungsmittel – wie die kostenlose Abgabe – sind grundsätzlich untersagt. Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für Gesundheitsprodukte sein. Wirtschaftliche Interessen am Verkauf bestimmter Mittel muss der Arzt von seinem Heilauftrag trennen.
25 Prozent der Umfrageteilnehmer haben einmalig eine Gratisprobe von Nahrungsergänzungsmitteln von ihrem Arzt erhalten, weitere zehn Prozent erhielten sogar mehrmals kostenlose Probepackungen in der Sprechstunde. Rund die Hälfte dieser Patienten (17 Prozent) hat das angebotene Nahrungsergänzungsmittel anschließend auch gekauft. „Offensichtlich verstehen Patienten die Gratisprobe häufig als ärztliche Empfehlung für den Kauf genau dieses Nahrungsergänzungsmittels“, so Umbach.
Eine solche Kaufempfehlung kann zur Verwechslung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Arzneimitteln führen. Zumal auch die Verpackungen oft ähnlich aufgemacht und die Produkte wie Medikamente als Kapseln oder Pulver angeboten werden. Nahrungsergänzungsmittel unterscheiden sich aber gravierend von Arzneimitteln: Sie sind Lebensmittel, die lediglich die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Arzneimittel sind dagegen dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern und vorzubeugen. Sie werden behördlich auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft und zugelassen. Patienten knüpfen dann vergleichbare Erwartungen an Nahrungsergänzungsmittel, die diese nicht erfüllen können und sollen.
„Vorsicht ist vor allem geboten, wenn der Arzt auf ein ganz bestimmtes Mittel drängt und nur dieses angeblich in Frage kommt“, rät Umbach. „Dann liegt ein gewerbliches Interesse des Arztes nahe.“ Betroffene Patienten können sich in solchen Fällen bei der Verbraucherzentrale beschweren oder sich direkt an die Ärztekammer ihres Bundeslandes wenden.
An der nicht repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen vom 10. März bis 19. April 2017 beteiligten sich 435 Verbraucher. Die ausführlichen Ergebnisse stehen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/umfrageergebnisse-nahrungsergaenzungsmittel-beim-arzt.
Dreiste Stromanbieter schieben Verbrauchern Verträge unter
Eine dreiste Masche haben sich einige Stromanbieter ausgedacht: Sie rufen Verbraucherinnen und Verbraucher an und fragen nach der Nummer des Stromzählers sowie der Kontonummer. So beispielsweise geschehen bei einem Kunden, der bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nachhakte: Er sei von ihm unbekannten Stadtwerken angerufen worden. Man habe ihm erklärt, sein derzeitiger Stromversorger habe einen Auftrag erteilt, ihm ein besseres Angebot zu machen. Dann sei er nach der Nummer seines Stromzählers und nach seiner Kontonummer gefragt worden. Leider gab er diese unbedacht preis. Erst als er aufgefordert wurde, eine während des Telefonats an ihn verschickte E-Mail zu bestätigen, hat der Verbraucher Zweifel bekommen und das Telefonat beendet.
„So oder ähnlich läuft die Masche manch eines Stromanbieters auf Kundenfang“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Am Telefon sollte man nie Details wie Zählernummer oder Kontonummer rausgeben, denn diese Informationen genügen bereits, um Verbrauchern einen Vertrag unterzuschieben.“ Tatsache ist: Niemand muss sich mit diesen angeblichen Verträgen abfinden. „Verbraucher haben verschiedene Rechte, um sich zu wehren“, so Fehrenbach. Neben dem Widerruf des Vertrags kommen auch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung in Frage.
Fragen rund um Energieversorgungsverträge beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in der örtlichen BeratungsstelleTrier. Die rechtliche Beratung findet jeden 2. Und 4. Montag im Monat in der Beratungsstelle Trier, Fleischstraße 77 statt und kostet 18,- €. Auch die Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers ist für 5,- € möglich. Eine Terminvereinbarung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 60 75 600 für die Beratung ist erforderlich sowie alternativ per Mail an [email protected].
Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Wenn im Sommer endlich der wohlverdiente Urlaub ansteht und die Wohnung verlassen ist, machen auch die Stromkosten zuhause mal Pause. Damit der Stromzähler aber nicht dennoch munter weiter läuft, müssen vor der Abreise wirklich alle Stromfresser abgestellt werden. So banal es klingt: Am wichtigsten ist es, vor der Abreise wirklich alle elektrischen Geräte auszuschalten. Im Zweifelsfall den Stecker ziehen, selbst wenn an der Stereoanlage im Off-Zustand keine Kontrolllämpchen mehr leuchten. Im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte auch ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- und Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte nach der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter. Auch ein Blick in den Keller lohnt sich immer. Hier laufen häufig unbemerkt elektrische Geräte. Wer etwa seine Heizungsanlage auf „Sommer“ umstellt, spart viel Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet werden. Vor der Abreise, lohnt es sich außerdem, den Stromzähler zu kontrollieren und den Stand zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr feststellen, ob tatsächlich alles ausgeschaltet war.
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