Mit dem 27. Mai 2020 ist die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Sie ist befristet bis zum 9. Juni 2020. Wir möchten Ihnen einen kleinen Überblick über die neuesten Festlegungen der Landesregierung geben. Bitte beachten Sie, dass alle Öffnungen und Erleichterungen auch immer mit Auflagen verbunden sind wie z.B. das Abstandhalten oder Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
Bereich Bildung und Erziehung
· Die Kitas in Rheinland-Pfalz sind in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet. Das heißt, alle Kinder, deren Eltern es wünschen, können die Kita besuchen. Das zuständige Ministerium will in Absprache mit den Trägern Anfang Juni in einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen.
· Die häusliche Tagespflege für Kinder (Tagesmutter) ist möglich.
· In den Schulen finden eine Notbetreuung und der Präsenzunterricht mit Auflagen und im eingeschränkten Rahmen statt. Am 25. Mai und 8. Juni wird der Unterricht für weitere Klassenstufen geöffnet.
· An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen möglich, zum Beispiel Labore. Vorlesungen und Seminare finden im Rahmen der universitären Selbstverwaltung digital statt. Seit dem 13. Mai können die Hochschulen in ihrer universitären Selbstverwaltung entscheiden, ob sie eine schrittweise Erweiterung der Präsenzveranstaltungen vornehmen.
· In Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Bildung sowie in privaten Bildungseinrichtungen, aber auch z.B. die Umwelt- und Naturbildung, sind Präsenzveranstaltungen mit Auflagen möglich.
Bereich Wirtschaft
· Alle Dienstleistungen, bei denen ein direkter Personenkontakt vermieden werden kann (z.B. Paketdienste, Wäscheservice, o.ä.), sind möglich.
· Personennahe Dienstleistungen der Friseure und Fußpflege sind möglich. Hinzu kommen Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios.
· Der Präsenzhandel ist geöffnet (Supermärkte, Möbelhäuser, Fahrradläden, etc.).
· Messen sind derzeit geschlossen und können in einem ersten Schritt mit Auflagen am 10. Juni geöffnet werden.
· Die Gastronomie ist mit Auflagen und ohne Nutzung der Barbereiche geöffnet.
· Diskotheken und Clubs sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist derzeit offen, da dort die Abstandsregeln sehr schwer einzuhalten sind.
· Hotels und Ferienwohnungen sind unter Auflagen geöffnet.
· Das Camping ist unter der Auflage einer eigenen Sanitäranlage des Benutzers wieder geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch ohne eigene Sanitäranlage des Benutzers möglich sein, zu campen.
· Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten sind derzeit nicht möglich, aber können ab dem 24. Juni mit Auflagen wiederaufgenommen werden.
Bereich Sport und Freizeit
· Spielplätze sind unter Auflagen geöffnet.
· Sport in öffentlichen Außensportanlagen ist für den Individualsport und für Mannschaftssport unter Auflagen möglich. Zwingend ist es, dass kein direkter Kontakt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfindet.
· Sport in Innensportanlagen (z.B. Fitnessstudios, Tanzschulen) ist unter spezifischen Auflagen geöffnet, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation untersagt bleiben.
· Freibäder öffnen mit Auflagen am 27. Mai.
· Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche können am 10. Juni mit Auflagen öffnen.
· Freizeitparks können ab dem 10. Juni wieder öffnen.
· Derzeit sind die Außenanlagen von Tierparks und Zoos mit Auflagen geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, die Innenbereiche zu öffnen.
· Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmarkt) können mit Auflagen öffnen, wenn sie draußen stattfinden. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, sie mit Auflagen drinnen stattfinden zu lassen.
· Spielbanken und Spielhallen können mit Auflagen wieder öffnen.
· Internetcafés können mit Auflagen öffnen.
Bereich Kultur
· Kirchen und Religionsgemeinschaften können ihre Gottesdienste unter Auflagen feiern. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten analoge Regelungen.
· Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen sind unter Auflagen wieder geöffnet.
· Kinos sind mit Auflagen geöffnet.
· Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen können mit spezifischen Auflagen unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass zunächst keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.
Bereich Veranstaltungen
· Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein-, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Eine Wiedereröffnung ist derzeit noch offen.
· Seit dem 27. Mai können Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben.
· Veranstaltungen im Innenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 10. Juni können Veranstaltungen im Innenbereich mit einer Personenbegrenzung von 75 stattfinden, ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben.
Bereich Gesundheit und Pflege
· In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.
· Tagesstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM, SPFZ, BfW) sind mit Auflagen geöffnet.
· Die Tagespflege ist mit einem reduzierten Angebot in Verantwortung des Trägers geöffnet.
· In Krankenhäusern sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.
Bereich Verkehr
· Im ÖPNV und SPNV sind Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen.
· Fahrschulen und Flugschulen sind unter Auflagen wieder geöffnet.
Weitere Gewerbe
· Bordelle und Prostitutionsgewerbe sind derzeit geschlossen. Wann eine Wiedereröffnung stattfinden kann, ist derzeit offen.
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Pressemitteilung Stadt Bitburg
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