Ab 19. Januar 2013 gibt es den EU-weit einheitlichen Führerschein: Zukünftig muss dann nach 15 Jahren eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden – allerdings ohne neue Prüfung oder Gesundheitstest.
Diese neue Regelung gilt jedoch nur für Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt werden. Wer bis zum 4. Januar den Umtausch seines Papier- in einen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle in Trier beantragt, fällt nicht unter die Befristung. Diese Fahrausweise müssen erst zum 19. Januar 2033 in den befristeten EU-Einheitskartenführerschein umgewandelt werden. In der Regel können die Führerscheine nach drei Wochen abgeholt werden. Derzeit nehmen viele diese Möglichkeit wahr: Die Fallzahl ist laut Angaben der Trierer Führerscheinstelle gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 100 Prozent gestiegen.
Ähnlich wie der Personalausweis, der alle zehn Jahre neu beantragt werden muss, hat auch der EU-Führerschein eine begrenzte Gültigkeit. Diese beträgt 15 Jahre. In Deutschland wird der Führerschein bisher auf Lebenszeit ausgestellt. Nach Ablauf der 15 Jahre ist bei Neuantrag nach derzeitiger Rechtslage daher weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich. Das Ablaufdatum ist zukünftig auf dem Führerschein zu erkennen. Das Europäische Parlament hatte die Richtlinie zur Änderung bereits vor sechs Jahren beschlossen. Anlass war, die über 100 in der EU existierenden Führerscheinvarianten zu vereinheitlichen.
Umtausch alter Führerscheine wird empfohlen
Der grau- sowie der rosafarbene Führerschein bleiben bis einschließlich 18. Januar 2033 gültig. Der vorzeitige Umtausch wird jedoch empfohlen: Immer häufiger kommt es zum Problem der Anerkennung der alten Papierführerscheine im Ausland – auch im benachbarten Luxemburg. Ab 19. Januar 2033 gilt dann nur noch der EU-Einheitsführerschein. Bis dahin müssen alle Arten von Führerscheinen (grau- und rosafarbener sowie der Kartenführerschein ausgestellt bis 18. Januar 2013) umgetauscht werden.
Beim Wechsel zum neuen EU-Kartenführerschein werden die bereits bestehenden Fahrerlaubnisklassen übernommen. Personen, die ihren Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt bekommen haben und jetzt in Trier ihren ersten Wohnsitz haben, sollten bei der auswärtigen Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift anfordern. Diese sollte bei Beantragung in Trier vorgelegt werden. Ein Grund hierfür liegt in der teils schlechten Lesbarkeit der Daten bei den alten Papierführerscheinen.
Höhere Fälschungssicherheit
Ziel der Umstellung ist, durch die regelmäßige Erneuerung des Führerscheins eine höhere Fälschungssicherheit zu erreichen. Zudem werden damit die Passfotos häufiger aktualisiert. Die Fahrerlaubnisse für Lkws oder auch Busse sind bereits seit 1999 auf fünf Jahre begrenzt. Diese werden weiterhin nur nach einer ärztlichen Untersuchung verlängert.
- Information: Antragstellung auf Umtausch des Führerscheins für Personen mit Erstwohnsitz in Trier bei der Führerscheinstelle, Thyrsusstraße 17-19.
- Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich donnerstags 14 bis 18 Uhr (27./28. Dezember geschlossen).
- Unterlagen: Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung), alter Führerschein (grau beziehungsweise rosa), biometrisches Passfoto.
- Gebühr: 24 Euro.
anonym meint
Hallo Sabine,
bin in Luxemburg mit altem rosa Fuehrerschein unterwegs.
Transpostministerium Luxemburg hat meinen Fuehrerschein 2003 lediglich gratis in ihr System eingetragen (ca. 20 Jahre), NICHT umgeschrieben. Das sollte in Spanien auch moegl. sein. Ich habe also 2 Papiere dabei, wenn ich unterwegs bin, rosa Fuehrerschein+ luxemburger Eintragenachweis.
Achtung aber: Januar 2033 wird der deutsche alte graue und rosa Fuehrerschein ungueltig, da muss vorher getauscht oder umgeschrieben werden.
Im Prinzip ein Betrug der EU an dem Bürger.
Sabine Witzel meint
brauche Hilfe, habe noch den grauen Fuehrerschein, lebe auf Gran Canaria und war heute wieder mal bei Trafico. Dort wollen die von einer nur Registrierung nichts wissen. Letztes Jahr hiess es, man solle seine alte Fahrerlaubnis registrieren lassen. Jetzt wollen sie diese einbehalten und mir eine Spanische ausstellen, ist natuerlich mit etlichen Kosten, Gesundheits- und Fahrpruefung verbunden, klar, wollen alle hier nur Geld verdienen. Bin also raus und habe Angst, wenn ich in eine Kontrolle gerate, der Fuehrerschein nicht registriert ist, dass ich dann bis 400 € Strafe bezahle. Da ich hier aber nicht bis an mein Ende bleiben will, ehe ich nicht ein, meinen Alten abzugeben!Leider haelt sich hier Keiner an EU-Richtlinien, selbst wenn sie sie schon kennen!
Impuras meint
In den europäischen Mitgliedsstaaten wird es beim weiteren Besitzstand des alten Lappen rechtlich keine Probleme geben. Jedoch außerhalb der EU-Staaten sieht es da schon anders aus. Wer sich diesen potentiellen Streß nicht antun will besorgt sich einfach eine Scheckkarte.