Wie die Stadt Trier am heutigen Montag mitteilte hat das Tiefbauamt sein Team der Straßenbegeher von zwei auf drei erweitert. Grund dafür ist, dass das städtische Straßen- und Wegenetz in den letzten Jahren vor allem durch Neubaugebiete in den Höhenstadtteilen gewachsen ist. Die Experten sind in der gesamten Stadt unterwegs und melden Schäden über einen Pocket-PC dem Straßenmeister im Betriebshof. Dort sind die Kolonnen stationiert, die sich um die Ausbesserung der Schäden kümmern.
Als die Zahl der Straßenkontrolleure erhöht wurde, hätte das Tiefbauamt nach Aussage seines stellvertretenden Leiters Bernd Kysk ein weiteres Auto einsetzen müssen. Aus mehreren Gründen entschied man sich aber für ein E-Bike, mit dem jetzt meist Edgar Dockendorf unterwegs ist. „Neben dem Umweltschutz spricht auch die Tatsache für das E-Bike, dass wir nun flexibler und genauer Schäden auf Rad- und Fußwegen erfassen. Außerdem kann man verwinkelte Ecken oft mit dem Rad unkomplizierter erreichen“, erläutert Ksyk. Gerade im Zentrum sei man häufig schneller als im Pkw unterwegs.
Die ersten Erfahrungen von Dockendorf sind durchweg positiv. Das E-Bike habe sich vor allem bewährt, wenn eine Tour in einen Höhenstadtteil ansteht. Für die Kontrollen gelten feste Intervalle: Jede Woche sind das Gebiet innerhalb des Alleenrings, die Fußgängerzone sowie weitere als stark beansprucht klassifizierte Straßen an der Reihe. Weitere Hauptverkehrsrouten werden alle vier Wochen kontrolliert. Am Ende des fünfstufigen System stehen nicht ausgebaute Feld-und Wirtschaftswege, die einmal pro Jahr geprüft werden.
Die Kontrolleure werfen aber auch ein wachsames Auge auf Busbuchten, Parkplätze, Gullydeckel, Brücken, Geländer, Leitplanken, Schilder und Ampeln. Weiterer Schwerpunkt ist der Umweltschutz. Die Kontrolleure geben zum Beispiel eine Meldung ab, wenn sie illegal abgelagerte Fässer, Autowracks oder Ölspuren entdecken. Außerdem wird regelmäßig geprüft, ob von Privatgrundstücken Sträucher oder Hecken in Straßen und Wege hineinwuchern und ein Risiko für Menschen mit Behinderung darstellen. Die erfassten Schäden werden nach einem dreiteiligen Dringlichkeitssystem bewertet. Bei der ersten Stufe ist Gefahr im Verzug und die Schäden werden umgehend beseitigt.
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