Die Kfz-Versicherung ist zu teuer? Bis Ende November haben Autofahrer Zeit, ihre aktuelle Kfz-Verischerung zu kündigen und durch eine neue und günstigere Verischerung zu ersetzen.
Kfz-Verischerung: Wechselwochen
Region. Im Pflichtversicherungsgesetz wird ausgesagt, dass jeder Halter eines Fahrzeugs eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen muss. Wenn bei jemanden anderem es zu einem Personen- Sach- oder Vermögensschäden kommt, werden die entstandenen Kosten in Höher der vereinbarten Deckungssumme von der Haftpflichtversicherung übernommen. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist also, für die gegen den Fahrzeughalter gerichteten Schadensansprüche von Dritten aufzukommen. Direkt bei einer Fahrzeugzulassung muss man als Fahrzeughalter nachweisen können, dass ein vorläufiger Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. Wenn man dafür eine elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsbehörde vorlegen kann, gilt der Nachweis damit als erbracht.
Vollkasko, Teilkasko oder Haftpflicht
Eine Kasksoversicherung ist dagegen rein freiwillig. Damit können Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert werden. Man unterschiedet da zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die durch Diebstahl, Brand, Marderbisse, Wild, Explosion, Kurzschluss, Glasbruch oder durch Unwetter verursacht werden. Bei der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich noch die Schäden abgesichert, die durch Fahrerflucht, Vandalismus oder einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstehen könnten.
An den Stichtag 30. November denken
Um bei der Kfz-Versicherung Kosten zu sparen, sollte man die bestehende Versicherung immer wieder mit anderen Anbietern vergleichen. Der Vergleich lohnt sich bis zum 30. November (sogenannte Wechselzeit). Denn das ist der Stichtag, an dem ein Wechsel stattfinden kann. Die Ersparnis kann teilweise sehr groß sein, sodass man einen Wechsel durchaus in Erwägung ziehen sollte. Hierfür sollte aber nicht nur der Preis beim Vergleich im Vordergrund stehen. Zum Beispiel sind Vertragsbestandteile wie die Deckungssumme oder die Selbstbeteiligung auch sehr wichtige Faktoren dabei. Dafür kann ein Autoversicherungsvergleich im Internet schon recht hilfreich sein.
Wie ein Wechsel funktionieren kann
Wenn sich dann herausstellt, dass eine andere Versicherung durchaus günstiger ist, kann der Wechsel dann recht einfach verlaufen. Wichtig dabei ist nur, dass man an den Kündigungsstichtag, 30. November denkt. Denn bis dann muss die schriftliche Kündigung entweder per Post oder Fax dem jetzigen Versicherer vorliegen. Versicherungen greifen da manchmal zu einem Trick. Der besteht darin, dass die Beitragsrechnungen recht spät versendet werden, damit es schwieriger wird, noch rechtzeitig einen Vergleich durchzuführen, um dann noch rechtzeitig wechseln zu können. Wenn man es schafft, den aktuellen Vertrag rechtzeitig zu kündigen, gilt dieser an einem 01. Januar um 0.00 Uhr als beendet. Natürlich sollte bis dahin ein neuer Vertrag abgeschlossen sein. Am besten wäre es, wenn man dafür schon ein paar Wochen vor Ablauf des Stichtags tätig wird, damit es später nicht zu knapp wird. Die baldige Kündigung kann auch dazu führen, dass der aktuelle Versicherer noch die Möglichkeit hat, einem ein vielleicht günstigeres Angebot zu machen, so dass ein Wechsel eventuell schon gar nicht mehr nötig wird. Aufpassen sollte man immer dann, wenn neue, zwar günstigere, Versicherungen bestimmte Bestandteile nicht mehr enthalten oder ein höherer Selbstbehalt gefordert wird. Gerade bei Neuwagen oder jungen Gebrauchtfahrzeugen, sollte man eigentlich in jedem Fall auf einem Vollkasko-Schutz setzen!
Wenn es aber doch ein Versicherungswechsel werden soll, wird einem der bisherige Versicherer dann die Kündigung bestätigen. Auch die Zulassungsbehörde erhält darüber eine Bestätigung, dass zum Jahreswechsel der Versicherungsschutz endet. Nach dem erfolgten Neuabschluss gibt die neue Versicherung wiederum der Behörde die Information weiter, dass der Versicherungsschutzes ab diesem Zeitpunkt übernommen wird. Dabei übernimmt die neue Versicherung automatisch den Schadenfreiheitsrabatt.
5vier.de-Titelfoto: Taras Makareno
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