Fällt das Stichwort Jugendamt, denken vielen immer noch zuerst an das Herausholen von Kindern aus einer Familie, wenn sie zum Beispiel akut von Gewalt bedroht sind. Dabei umfasst die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weit mehr. Neben der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Stadtteilen oder dem Ausbau des Kita-Angebots steht auch das Sachgebiet Beistandschaft mit vielen kostenlosen Angeboten als Interessenvertreter von Eltern und Kindern bereit.

Wenn zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter Konflikte um das Sorgerecht ihres Kindes befürchtet oder der Vater seinen Unterhalt schuldig bleibt, können eine frühe Kontaktaufnahme und das Gespräch mit einem sachkundigen Experten Probleme schon vorbeugend aus dem Weg räumen. Im Sachgebiet Beistandschaft können sich auch Eltern gemeinsam beraten lassen, die sich trennen wollen und an einer einvernehmlich-friedlichen Lösung im Interesse des Kindes interessiert sind. Im Mittelpunkt steht dabei in jedem Fall das Kind und die Sicherung seiner Interessen – nicht nur in materieller Hinsicht.
Soll dieses Unterstützungsangebot genutzt werden, wird eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt und eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die jederzeit wieder aufgelöst werden kann.
Der Beistand aus dem Jugendamt
Er hilft dabei, die Vaterschaft zu klären, ermittelt die Unterhaltsansprüche des Kindes und macht diese geltend, überprüft regelmäßig die Zahlungsverpflichtung, vereinnahmt und kontrolliert die Unterhaltszahlungen und kümmert sich bei ausstehenden Zahlungen um die Durchsetzung der Ansprüche zum Beispiel durch die Einleitung einer Lohnpfändung.
Ist eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung nicht möglich, ist der Beistand Partei des Kindes und vertritt es vor Gericht wie ein Anwalt. Das Sachgebiet Beistandschaft des Jugendamts kann auch Beurkundungen vornehmen, zum Beispiel eine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
All diese Serviceleistungen sind freiwillig, kostenfrei und mit Ausnahme der Beurkundungen jederzeit vom Antragsteller kündbar. Sie stehen auch schon werdenden Müttern zur Verfügung. Grundsätzlich gilt: Je eher, desto besser. Wenn sich Konflikte abzeichnen, kann eine frühzeitige Kontaktierung eines Beistands dazu beitragen, Spannungen zu entschärfen und zu verhindern, dass es etwa zu Übergriffen gegen Kinder kommt.
Ansprechpartnerin im Jugendamt für eine unverbindliche Beratung ist Ramona Franz, 0651/718-4512, [email protected].
Zurück zur Startseite geht’s hier – 5vier.de
Wir suchen Praktikanten (m/w/d) und Redakteure (m/w/d).
Melde dich einfach unter [email protected].
Denn: Motivation ist wichtiger als Erfahrung!
Schreibe einen Kommentar