Die Stadtverwaltung Trier legt den Entwurf des Bebauungsplans BM 132 „Nagelstraße“ erneut öffentlich aus. Vom 14. bis 30. November kann der Entwurf eingesehen werden.
Trier. Ziel des Bebauungsplans BM 132 Nagelstraße sei die Sicherung der positiven Prägung der Nagelstraße insbesondere in Bezug auf die Gebäudehöhen und die Dachstruktur sowie deren Wirkung auf den öffentlichen Raum, heißt es seitens des Baudezernats. „Um den historischen Charakter der Nagelstraße zu erhalten, werden Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie gestalterische Festsetzungen gemäß Landesbauordnung getroffen.“
Der Entwurf einschließlich der Begründung liegt vom 14. November bis einschließlich 30.1 November während der Dienststunden montags bis mittwochs und freitags in der Zeit von 8:30 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 8:30 bis 16 Uhr oder nach tel. Vereinbarung (0651/718-3633) bei der Stadtverwaltung Trier, BauBürgerBüro, Augustinerhof, Verwaltungsgebäude VI, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können nur während der Auslegungszeit schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Trier im Bau-Bürger-Büro erklärt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich können die Planunterlagen vom 14. November an im Internet über die Homepage der Stadt Trier unter der Bauleitplanung eingesehen werden. Hier besteht die Möglichkeit zur Online-Stellungnahme. red/jr
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