Beiträge zur Pflegeversicherung: Auch ver-storbene Kinder werden berücksichtigt

RLP. Seit dem 1. Juli zahlen kinderreiche Familien einen geringeren Beitragssatz für die Pflegeversicherung. Der Beitrag ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Hintergrund ist ein Beschlussdes Bundesverfassungsgerichts aus 2022, der in der neuen Pflegereform umgesetzt wurde. Was viele nicht wissen: Auch verstorbene Kinder werden bei der Höhe des Beitragssatzes berücksichtigt. Arbeitgeber muss informiert werden … Beiträge zur Pflegeversicherung: Auch ver-storbene Kinder werden berücksichtigt weiterlesen