Die Straße „Zum Römersprudel“ in Trier-Feyen befindet sich in einem Wohnviertel. Somit ist es auch möglich ein Fahrzeug per Hand- oder Rufzeichen zum Halten zu bewegen. Was sich vor zwei Tagen allerdings in Folge des Anhaltens ergab, musste die 5vier.de-Redaktion zwei Mal lesen. – Die Polizeiinspektion Trier bittet Zeugen um weitere Informationen.
Trier-Feyen. Wenn ein nicht angeleinter Hund auf die Fahrbahn springt, bleibt jedem Hundebesitzer das Herz stehen. Wenn sich ein herannahendes Fahrzeug auf Zuruf stoppen lässt, scheint die Situation gerettet. – Doch im folgenden Fall entwickelten sich aus dieser Situation ein Überfahren des Hundes und eine Fahrerflucht.
Wir erhielten von der Polizeiinspektion Trier am gestrigen Samstag um 22.42 Uhr folgende Meldung:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach Überfahren eines Hundes
Am Freitag, den 05.02.2016 gegen 19:30 Uhr ereignete sich in der Straße „Zum Römersprudel“ eine Verkehrsunfallflucht.
Der Hundehalter und seine Begleitung gingen mit ihrem Hund zu Fuß auf dem Gehweg, als der nicht angeleinte Hund plötzlich auf die Fahrbahn sprang. Ein herannahender Pkw bremste auf Zuruf ab und kam zum Stehen. Anschließend legte der Fahrzeugführer den Rückwärtsgang ein und überfuhr das Tier, das hinter seinem linken Vorderrad saß.
Danach setzte der Pkw seine Fahrt fort und entfernte sich von der Örtlichkeit.
Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen dunklen 1er BMW handeln, das Kennzeichen konnte nicht abgelesen werden.
Laut Angaben des Geschädigten konnten weitere Fußgänger/Passanten den Vorgang beobachten.
Mögliche Unfallzeugen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Trier (Tel. 0651 9779-3200) in Verbindung zu setzen.
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