Böllerverbot auf dem Hauptmarkt Trier
Trier. Auch 2023 erlässt die Stadt an Silvester per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für den Trierer Hauptmarkt. Sie untersagt für Sonntag, 31. Dezember, und Montag, 1. Januar, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Szenario von 2019 vermeiden Hintergrund sind die Ereignisse der Silvesternacht 2019/20, als auf dem Hauptmarkt Feuerwerkskörper beim Abbrennen in alle Richtungen geschossen und mehrere Personen … Böllerverbot auf dem Hauptmarkt Trier weiterlesen
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