Ich möchte mich bei allen Menschen bedanken, die mithelfen, die Corona-Infektionszahlen niedrig zu halten. Wir dürfen nicht vergessen, dass mit diesen Maßnahmen Leben geschützt werden. Insbesondere die aktuellen Corona-Zahlen bei unseren europäischen Nachbarn zeigen, dass entschiedene und teilweise einschneidende Maßnahmen notwendig sind, um eine rapide Ansteckung mit Sars-Cov-2 zu vermeiden. Umso ehrenwerter ist es, dass sich die Mehrheit der deutschen Bevölkerung in dieser schweren Phase verantwortungsvoll verhält.
Risiko einer Covid19-Erkrankung so weit wie möglich senken
Aus meiner Sicht ist ein temporäres Beherbergungsverbot für touristische Reisende aus einem Risikogebiet ohne negativen Corona-Test grundsätzlich eine richtige Entscheidung. Leider haben sich längere Urlaubsreisen in der Vergangenheit als Infektionsbeschleuniger gezeigt. Es gilt nun, das Risiko einer Covid19-Erkrankung so weit wie möglich zu senken und gleichzeitig den Alltag der Menschen in Deutschland so wenig wie möglich einzuschränken. Damit unter anderem Kitas, Schulen und Betriebe weiter offen bleiben können, muss auf längere Urlaubsreisen aus Risikogebieten ohne ärztlichen negativen Corona-Test verzichtet werden. Dazu gehört neben weiteren Maßnahmen eben auch das temporäre Beherbergungsverbot. Ein harter wirtschaftlicher und gesellschaftlich einschneidender „Lockdown“ kann so vermieden werden.
Dabei muss immer wieder betont werden: ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Nicht-Risikogebieten existiert nicht und das ist auch richtig so! Auch für die Menschen bei uns in der Großregion ändert sich dadurch übrigens nichts. Die aktuell gültige Regelung, nach der sich Personen aus Luxemburg bis zu 24 Stunden in Rheinland-Pfalz ohne Corona-Test bzw. Quarantäneplicht aufhalten dürfen, hat sich bewährt. Und die allgemein gültigen und anerkannten Hygiene- und Abstandsregeln helfen weiterhin, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Aus meiner Sicht wäre diese temporäre Regelung auch grundsätzlich auch ein Modell für den innerdeutschen Tourismus. Jeder, der aus einem Risikogebiet käme und länger als 24 Stunden bei uns in Trier und/oder Trier-Saarburg bleiben würde, müssten einen negativen Corona-Test vorweisen.
Für mich als Bundespolitiker wäre es grundsätzlich wünschenswert, wenn sich alle Bundesländer auf einheitliche Corona-Grundregeln einigen würden. Besonders aus kommunikativer Sicht ist es wichtig, dass Menschen in jeder Region Deutschlands wissen, welches Grundregel-Paket für sie in Deutschland aktuell gilt.
Ab sofort habe ich meine Internetpräsenz in den „Corona-Modus“ versetzt. Gleich oben auf der Startseite finden sich Verweise zu offiziellen Corona-Regeln sowie wichtige Telefonnummern von relevanten Institutionen: www.andreas-steier.de
Hintergrund
Ab 13. Oktober 2020 gelten neue Regeln für Beherbergungen und Kontaktlisten. Konkret wird in der Änderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.
Dafür gelten einige Ausnahmen. Analog zu den bisherigen innerdeutschen Quarantäneregeln werden zunächst Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz davon ausgenommen sein – sprich ein Beherbergungsverbot für sie wird es in Rheinland-Pfalz nicht geben. Ausgenommen sind darüber hinaus Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde vorlegen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Die zuständigen Behörden können außerdem in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist und der Zweck der Verordnung nicht beeinträchtigt wird.
Weitere Informationen
Über Andreas Steier
Andreas Steier (48) ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und vertritt als direkt gewählter CDU-Abgeordneter die Interessen der Menschen in Trier und Trier-Saarburg. Seine Schwerpunkte sind Bildung, Forschung, Wirtschaft und Europa – er ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Stellvertreter im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und im Petitionsausschuss. Andreas Steier ist Berichterstatter für Künstliche Intelligenz, Mobilitätsforschung und Förderung außeruniversitärer Forschung sowie Mitglied der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen Bundestages. Zudem ist er seit 2004 Mitglied des Kreistages Trier-Saarburg und seit 2016 Vorsitzender des MIT-Kreisverbandes Trier und Trier-Saarburg. Vor seinem Bundestagsmandat arbeitete der gelernte Maschinenbauer (Diplom-Ingenieur) als Entwickler von Sensortechnologien und ist Inhaber mehrerer Patente. Andreas Steier lebt mit seiner Familie in Pellingen.
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Pressemitteilung Andreas Steier MdB (CDU)
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