Am 26. September ist die Bundestagswahl. Dann wird zum 20. Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Angela Merkel tritt dieses Mal nicht an, Regierungschefin der Bundesrepublik zu werden. Die Namen der Kandidaten und Kandidatinnen, die sich für das Amt bewerben, sucht man jedoch vergeblich auf dem Wahlzettel. Dagegen hat man eine Erst- und eine Zweitstimme. Aber worin liegt der Unterschied und wen wählt man damit?
Die Erststimme
In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. In jedem dieser Wahlkreise stehen Menschen für den Bundestag zur Wahl. Die Bürger können diese direkt mit ihrer Erststimme wählen. Jede Partei darf dabei für jeden Wahlkreis nur eine Person aufstellen. Jedoch sind auch parteilose Kandidaturen möglich. Weil in jedem Wahlkreis nur eine Person gewinnen kann, zieht die Person in jedem Kreis mit den meisten Stimmen in den Bundestag. Das heißt, dass 299 Personen bei der Bundestagswahl über die Direktwahl in den Bundestag gewählt werden. Die Direktwahl garantiert somit, dass jeder Wahlkreis in Deutschland von einer Person im Bundestag repräsentiert wird.
Die Kandidaten und Kandidatinnen für den Landkreis Trier
- Im Landkreis Trier kandidiert Verena Hubertz für die SPD. Im Interview mit 5vier.de erklärt sie ihre Ziele für die Region.
Ansonsten treten an:
- Andreas Steier für die CDU
- Corinna Rüffer für die Grünen
- Benjamin Palfner für die FDP
- Otto Hiller von Gaetringen für die AfD
- Katrin Werner für die Linke
- Bettina Wolff für Volt
- Sascha Kohlmann für die freien Wähler
- Michael Zeeb für Die PARTEI
- Simon Becker für die DKP
- Paul Lippl für die ÖDP
- Jens Ahnemüller für Unabhängige
- Anna Bartholomé für die MLPD
- Filiz Plenter für dieBasis
- Ingrid Moritz (Parteilos)
Die Zweitstimme
Neben der Direktwahl von Personen, wählen die Bürger mit ihrer Zweitstimme eine Partei. Diese Zweitstimme gilt dabei auch als die wichtigere der beiden Stimmen, denn sie bestimmt die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Das heißt jede Partei bekommt entsprechend dem Anteil ihrer Zweitstimmen Sitze im Bundestag. Kann eine Partei also 30 Prozent der Zweitstimmen für sich gewinnen, stehen ihr auch 30 Prozent der Sitze im Bundestag zu. Diese Sitze werden dann mit Personen aus den jeweiligen Landeslisten der Parteien aufgefüllt. Das Wahlsystem in Deutschland wird deshalb auch als „personalisierte Verhältniswahl“ bezeichnet, da es eine Mischform aus Direkt- und Verhältniswahl darstellt. Was ist aber wenn bereits mehr Kandidaten über die Erststimme einer Partei in den Bundestag ziehen, als ihr über das Verhältnis der Zweitstimmen zusteht?
Überhang- und Ausgleichsmandate
Kann eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme gewinnen, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimme zustehen, nennt man diese Differenz Überhangsmandate. Damit der Bundestag wieder entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimme besetzt ist, bekommen alle anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. So kam es, dass bei der letzten Bundestagswahl, der Bundestag von vorgesehenen 598 Personen auf 709 Abgeordnete vergrößert werden musste.
Wer wählt den Kanzler/die Kanzlerin?
In Deutschland wird bei der Bundestagswahl der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht direkt vom Volk gewählt. Der oder die Kandidatin für das Regierungsamt steht daher auch nicht auf dem Wahlzettel. Dagegen bestimmt das Volk die Zusammensetzung des Bundestages, dieser wiederum wählt dann den oder die Kanzlerin.
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