An den Kartagen, von Karfreitag bis Ostersonntag, sowie an diversen anderen religiösen und staatlichen Feiertagen (z. B. dem Volkstrauertag) herrscht in Rheinland-Pfalz ein gesetzliches Tanzverbot. 5vier hat sich die Hintergründe angesehen.
Das Tanzen hatte schon immer den Ruf, zur Verrohung der Sitten beizutragen. Galten in früheren Zeiten sogar harmlose Standardtänze (wie z. B. der Wiener Walzer) als anstößig, war es in den 1950er Jahren vor allem das Tanzen zu Rock n´Roll, was als verpönt galt.
In ein Gesetz gegossen wurde ein Tanzverbot, besonders an den Kartagen, erstmals in der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Deren Artikel 139 besagt wörtlich: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Darauf bezieht sich auch unser Grundgesetz in Art. 140 GG und leitet daraus ein „Tanzverbot“ ab, also ein Verbot öffentlicher Veranstaltungen (sowohl von Tanzveranstaltungen als auch von anderen öffentlichen Events, in Bayern sind sogar Musikveranstaltungen generell untersagt) an den sogenannten „Stillen Tagen“, wie bspw. dem Volkstrauertag oder eben den Kartagen.
Was bedeutet das nun konkret?
Von Gründonnerstag, 4:00 Uhr, bis Ostersonntag, 16:00 Uhr, sind in Rheinland-Pfalz öffentliche Tanzveranstaltungen verboten: Privat kann natürlich weiterhin jeder so viel tanzen und Musik hören, wie er will. Diskotheken müssten über dieses Wochenende aber eigentlich geschlossen bleiben. Alle großen Trierer Clubs bleiben deshalb zumindest an Karfreitag geschlossen. Der Safari-Club öffnet erst Sonntagabend wieder, das A1 ist jedoch schon Samstag und Sonntag wieder geöffnet.
Wem das nicht in die Planung passt, der ist nicht allein: Immer wieder gab es in den letzten Jahren Diskussionen über den Sinn und Unsinn dieses Verbotes, meist mit zivilen Akteuren und Clubbesitzern auf der einen, und Kirchenvertretern auf der anderen Seite. Da beide Seiten bis heute keinen Kompromiss finden konnten, besteht das Gesetz weiter.
Was halten ihr davon? Oase der Ruhe in unserer schnelllebigen Gesellschaft, oder unzeitgemäße Gängelung? Hinterlasst uns eure Meinung in den Kommentaren!
Geronimo meint
Was ist an dem Gerücht dran, dass heute im Forum (Studentenfutter) Stehtische auf der Tanzfläche aufgestellt werden? Weiß die Redaktion auch darüber bescheid??? 🙂
Rocco meint
Und wo wird nun gefeiert über die Ostertage in Trier?
🙂
Anmerkung der Redaktion: Unter anderem haben das Forum (http://www.forum-trier.net/), das A1 (http://www.a1-trier.de/frame.html) und der
Club 11 (http://www.facebook.com/Club11Trier) an manchen Tagen des Osterwochenendes geöffnet.
Heribert meint
Bitte besser recherchieren! Das Verbot beginnt bereits Donnerstag Morgen um 4 Uhr. Auch stimmt es nicht, dass alle Diskotheken Triers geschlossen haben. Diejenigen, die sich den Ablasshandel in Form eines Bußgeldes leisten können, werben öffentlich für Tanzveranstaltungen am Donnerstag, Freitag und Samstag.
Anmerkung der Redaktion: Heribert hat recht, der Artikel ist korrigiert. Bemerkt sei allerdings, dass die Möglichkeit zum „Ablasshandel“ vom guten Willen der Polizei abhängt: Rein theoretisch kann diese nämlich Tanzveranstaltungen auch räumen lassen. Danke an alle Hinweisgeber!
ZurückindieVergangenheit meint
Wieder mal so ein schönes Relikt, das keiner braucht.
Im Fernsehen läuft eine Casting-Titten-Wackelshow nach der anderen und die Rotlichtschuppen haben Konjunktur (und ganz nebebei an Ostern offen), aber Gott bewahre jemand möchte am langen Wochenende ausgehen.
Vielleicht sollten wir eine Oster-Kirchenpflicht einführen, damit wir auch alle schön brav christlich bleiben? Welches Jahr haben wir – 2012 oder 1202? So ein Schwachsinn.
Ich fahre nach Lux, um tanzen zu gehen. Nur so aus Prinzip.
Perdito von Wegen meint
Ich fänds ja passender, wenn es an diesen Tagen ein Werbeverbot im Fernsehen geben würde. Vielleicht in Kombination mit einem Verbot von Filmen mit aufgeschlitzten Bäuchen etc …