Der Vergangenheit gehört „dat Neijährchen“ an, seitdem Korruptionsbekämpfungs-Gesetze auch die Müllmänner oder Postboten „überwachen“. Deshalb darf der Vortrag von Hans-Karl Meunier zu „das Neijährchen“ aus dem Schaffen des Trierer Mundartdichters Werner Becker (1922-2003) auch eher als „Erinnerung an frühere Zeiten“ bewertet werden.
Trier. Das „Neijährchen“ gehört tatsächlich der Vergangenheit an, denn Geschenke könnten „die objektive und unparteiische Amtsausübung beeinträchtigen“. So zumindest in Sachen „Verbot der Annahme von Vergünstigungen“. Unklar ist die Überlassung von einem Glas Schnaps oder ähnlichem Getränk (vgl. unseren Film), denn der dürfte unter „die Annahme von geringwertigen Aufmerksamkeiten“ fallen, da ja keine ganze Flasche als „Vorteil“ in Bezug auf die „Überlassung von Gegenständen zum privaten Gebrauch oder Verbrauch“ übergeben wird.
Doch solche juristischen Spitzfindigkeiten sollten heute, am letzten Tag des Jahres – zumindest beim Zuhören – außer Acht gelassen werden. „Dat Neijährchen“ gab es und heute gibt es noch „geringwertige Aufmerksamkeiten“ die genehmigt sind (Massenwerbeartikel, Kugelschreiber, Kalender, Schreibblocks – und wahrscheinlich auch unsere „5vier.de-Feiertagsstraess-Postkarte“ von Raphael Wlotzki, die 365 Tage einsetzbar ist)…
Schreibe einen Kommentar