Die Agentur für Arbeit Trier warnt vor betrügerischen Emails. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.
Arbeitsagentur fordert Arbeitgeber nicht per Email zur Beantragung auf
Trier – Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse [email protected] oder [email protected] versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.
„Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen“, sagt Heribert Wilhelmi, Chef der Agentur für Arbeit Trier. Die Arbeitsagentur ist nicht Absender dieser Mail, sie fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20 oder unter der Servicerufnummer der Agentur für Arbeit Trier 0651/205 5555.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.
Anschauliche Erklär-Videos hat die Bundesagentur auf ihrem YouTube-Kanal eigestellt: https://www.youtube.com/channel/UCAqWLJfbZCzDhBo9i4xGDtQ.
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