Bei einer stichprobenartigen Kontrolle der Maskenpflicht in Bussen durch vier Mitarbeiter des Trierer Ordnungsamts, stellten die Beamten fest, dass sich der Großteil der Triererinnen und Trierer an die neue Regelung hält.
Ab nächster Woche droht Bußgeld von zehn Euro
Nur wenige Personen mussten mündlich verwarnt und darüber informiert werden, dass seit 27. April in Rheinland-Pfalz zur Eindämmung des Coronavirus eine Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen und beim Einkaufen getragen werden muss. Ein Bußgeld zahlen mussten die Fahrgäste ohne Maske nicht. Dies wird sich jedoch ändern: Wer ab nächster Woche ohne Maske Bus fährt, muss zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen.
Den Schutz tragen muss grundsätzlich jeder, es gibt aber Ausnahmen – befreit von der Pflicht sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Menschen, für die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Das muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Ausnahmen gibt es auch für Mitarbeiter von Geschäften, sofern dort andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden – also zum Beispiel Trennwände aufgebaut worden sind.
Die Fahrerinnen und Fahrer der Busse dürfen im Übrigen selbst entscheiden, ob sie eine Maske tragen oder nicht. Sie sind durch bereits getroffene Maßnahmen, wie die Absperrung des Fahrerbereichs und den Einstieg nur durch die Hintertür, gut geschützt.
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Pressemitteilung Stadt Trier
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