Während der Coronakrise müssen viele Selbstständige und Arbeitnehmer finanzielle Kürzungen in Kauf nehmen. Oft sind auch Kinder in Familien von den Kürzungen betroffen.

Telefonaktion am 30. April von 14 bis 15 Uhr
Wenn Familien Unterstützung per Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II beantragt haben, können sie vom Jobcenter bestimmte weitere Zuwendungen erhalten. Welche das sind und wie diese am einfachsten beantragt werden, beantwortet die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Kathrin Döpgen, in einer zweistündigen Telefonaktion am 30. April.
Welche Unterstützungen stehen Eltern mit Kindern bzw. Alleinerziehenden beim Jobcenter Trier Stadt zu?
Wenn die Schulen wieder öffnen, bekommen Kinder dann auch Zuschüsse nach dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket?
Welche Anlaufstellen in Trier gibt es für schwangere Frauen?
Wie hilft das Jobcenter, wenn eine Schwangerschaft die Lebenssituation plötzlich verändert?
Welche Hilfen bekomme ich für mich und mein Kind, wenn zum Beispiel der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Welche Institutionen in Trier helfen in den verschiedensten Situationen weiter?
Welche Anlaufstellen gibt es bei häuslicher Gewalt?
Auch die Bereiche Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf mit Familie sowie Arbeitsvermittlung können angesprochen werden
Welche Anliegen es auch sind – bei der Telefonaktion am Donnerstag, 30. April, von 14 bis 15 Uhr beantwortet die Kathrin Döpgen gerne alle Fragen der Anruferinnen und Anrufer. Interessierte können sich unter der Telefonnummer 0651 205 5910 melden.
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