Der Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde vom Land Rheinland-Pfalz durch förmlichen Erlass angewiesen, vor dem Hintergrund der erhöhten 7-Tage-Inzidenz strengere Regeln zu erlassen.
Bereits ab Samstag, den 20. März gilt für den Einzelhandel die Vorgabe, nur dann zu öffnen, wenn Kunden zuvor mit ihnen Termine vereinbaren. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur ein Kunde die Ladenräume betreten. Weiter offen bleiben dürfen unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen oder Baumärkte. Die Regeln sollen laut Land bis zum 28. März gelten.
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird hierzu kurzfristig Einzelheiten veröffentlichen.
Pressemitteilung Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
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