Trier. Seit seiner Schließung Anfang 2019 steht das Exhaus in Trier leer. Doch nun gibt es konkrete Pläne für die Zukunft des traditionsreichen Gebäudes. Das Jugendamt hat ein umfassendes Nutzungskonzept vorgelegt, das in enger Abstimmung mit freien Trägern der Jugendhilfe entstanden ist. Ziel ist es, das Exhaus wieder zu einem lebendigen Zentrum der Jugendarbeit und Kultur zu machen.

Es tut sich was beim Exhaus, das seit Anfang 2019 wegen gravierender Baumängel geschlossen ist: Das Jugendamt hat eine Vorlage mit Nutzungskonzept erarbeitet und kommt damit einem Beschluss des Stadtrats von 2024 nach. Bevor die Vorlage in die Gremien geht, wurden Details in einem Pressegespräch vorgestellt.
Um das Exhaus – mit dem viele jüngere aber auch ältere Triererinnen und Trierer emotional verbunden sind – wieder zu einem zentralen und lebendigen Anlaufpunkt für alle werden zu lassen, ist die Idee folgende: Ein oder mehrere finanzkräftige Investoren sanieren das denkmalgeschützte Ensemble im Rahmen eines Erbpachtmodells.
Investorensuche auf Erbpachtbasis geplant
Vorteil für den Investor hierbei: Er zahlt nichts für das Grundstück, da dieses im Eigentum der Stadt bleibt und er kann dieses Kapital in die Sanierung stecken. Nach mehreren Jahrzehnten erhält die Stadt das sanierte Gebäude zurück. Der Investor kann einen Teil des Gebäudes wirtschaftlich nutzen und die Stadt mietet nur die von ihr benötigten Flächen von ihm an.
Genau für diese Flächen hat sich das Jugendamt um Leiter Carsten Lang und Jugendhilfeplaner Mirko Rinnenburger in enger Abstimmung mit den beteiligten freien Trägern ein Nutzungskonzept überlegt. Ziel war, die Flächenbedarfe der einzelnen Angebote zu berücksichtigen und gleichzeitig Kooperationen und Synergien auszuloten, um eine möglichst effiziente Nutzung der Räume zu gewährleisten. Rinnenburger betont: „Wir haben geschaut, wo es Schnittmengen gibt und wo Räume gemeinsam genutzt werden können. Ich denke, wir sind zu einem guten Ergebnis gekommen.“
Ziel ist eine wirtschaftliche Nutzung, um die Mietkosten im Zaum zu halten. Das Ergebnis sieht eine Nutzung des Südflügels – der von der Zurmaiener Straße aus gesehen linke Gebäudeteil – für städtische Projekte vor. Die beiden anderen Gebäudeteile stehen dem Investor zur Nutzung offen – diese muss jedoch mit der Jugendarbeit verträglich sein, wie Jugendamtsleiter Lang betont. „Ein Spielcasino oder ähnliches wird also nicht möglich sein“, betont er augenzwinkernd. Ansonsten wolle man dem Investor aber keine Vorgaben machen. Wie Bürgermeistern Elvira Garbes betonte, hätte die Stadt das Gebäude gerne selbst saniert – könne dies aber personell und finanziell nicht stemmen.
Vielfältige Nutzung des Exhaus für Jugendhilfe und Kultur
Das Nutzungskonzept sieht vor, mehrere Träger der Jugendhilfe mit ihren unterschiedlichen Angeboten und Zielgruppen unter einem Dach zusammenzuführen. Bereits jetzt arbeiten diese Träger in der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule in Trier-Nord zusammen. Im Detail ist vorgesehen, dass für die Pädagogische Netzwerkstatt ein offener Treff und Medienräume für verschiedene Altersgruppen eingerichtet werden. Das Jugendcafé in Trägerschaft des Vereins Kulturgraben soll als konsumfreier Aufenthaltsraum ausgestaltet werden, der Jugendlichen als Rückzugs- und Gestaltungsort dient. Darüber hinaus sind für alle im Haus tätigen Träger Gruppenräume für Workshops und Bewegungsangebote vorgesehen. In einem großen Mehrzweckraum können Boxen, Yoga, Handwerken und Theaterspielen angeboten werden. Zudem sind für das Fanprojekt, das sich an junge Fußballfans richtet, Räume vorgesehen. Auch der Gewölbekeller im Gebäude soll wieder genutzt werden. Denkbar sind nach Überlegungen des Jugendamts ein kleiner Musikkeller mit Instrumentenverleih und Probemöglichkeiten. Auch der dortige Veranstaltungsraum, das ehemalige „Exil“, könnte wieder für Konzerte und Parties genutzt werden.
In die Suche nach geeigneten Investoren für das Exhaus ist das städtische Amt für Bodenmanagement und Geoinformation involviert. Wie dessen Leiter Heiko Nowak informierte, will man in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit dem Interessenbekundungsverfahren starten. Zuvor müssen unter anderem Fragen zur Parkplatzsituation, zulässigen Nutzungen, Denkmalschutz und Fördermöglichkeiten geprüft werden. Über das vom Jugendamt erarbeitete Nutzungskonzept entscheidet der Stadtrat nach den Sommerferien.
Pressemitteilung Stadt Trier
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