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Aktuelle Seite: Startseite / Aktuelle Meldungen / Fasnacht und die Alkohol-Erlaubnis in Trier

Fasnacht und die Alkohol-Erlaubnis in Trier

19. Januar 2016 von redaktion Kommentar verfassen

Trier hat bereits einige Skandale zu verzeichnen, was den Alkohol-Missbrauch an Fasnacht betrifft. Dieses Jahr wird es am Weiberdonnerstag ähnlich geregelt wie im vergangenen Jahr. Kein striktes Trinkverbot am Hauptmarkt. Alkoholkonsum gehört zu Fasnacht, wie der Glühwein zur Winterzeit. Die Karnevalsnarren werden sich freuen. Wenn Sie sich nicht nur für die Alkohol-Prohibition zu Fasnacht, sondern auch generell für den Trierer Karneval interessieren, werfen sie einen Blick auf unsere Karnevalsseite.

Trier. Der Weiberfastnacht, mit der 2016 am 4. Februar der Straßenkarneval eröffnet wird, gibt es voraussichtlich bei der Fete auf dem Hauptmarkt eine ähnliche Regelung wie 2015 und somit kein striktes Alkohol-Verbot.  Zudem findet nach Aussage der städtischen Jugendschutzbeauftragten Christine Schmitz zum zweiten Mal eine gemeinsame Alternativfete der Jugendclubs Exhaus und Mergener Hof statt. Sie beginnt um 14 Uhr. Da im Exhaus-Gebäude in Trier-Nord wegen der noch nicht erfüllten Brandschutzauflagen keine Großveranstaltungen stattfinden können, steigt diese Fete erstmals in der zentral gelegenen BBS-Aula in der Ausoniusstraße. Sie bietet Platz für rund 600 Besucher. Weil in dem Trierer Berufsschulzentrum zahlreiche Jugendliche unterrichtet werden, hofft Schmitz auf eine noch größere Resonanz als im vergangenen Jahr.

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19. Januar 2016 Kategorie: Aktuelle Meldungen Stichworte: 2016, Alkohol, Exhaus, Fasching, Fasnacht, Hauptmarkt, Karneval, Missbrauch, Trier-Nord, Trinken, Veranstaltung, Weiberdonnerstag, Weiberfasnacht

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