Sommerzeit ist Grillzeit. Beinahe zwei Drittel der Deutschen Grillen. In Trier dürfte die Quote ähnlich hoch sein. Aber was ist erlaubt, was verboten. In den Jahren 2011/12 war das Grillen in Trier tatsächlich verboten im öffentlichen Raum. Dieses Verbot ist zwar kassiert, aber aus der Diskussion heraus entstanden ist der erste befestigte Grillplatz an der Mosel.
Trier-Mitte. Es darf gegrillt werden und das bald auch an der Mosel. So ganz offiziell. Was an vielen Stellen entlang der Wasserstraße bereits Alltag ist, bekommt mit dem Grillplatz in der Nähe des alten Krans nun auch einen amtlichen Stempel, weil es die erste befestigte Grillstelle an der Mosel gibt. Der Ortsbeirat Mitte-Gartenfeld finanziert das Projekt aus seinem Budget mit 10.000 Euro.
Grillen, befestigte Grillstelle, Verbote: bei so manchem Grillfreund dürften da die Alarmglocken schrillen. Knapp drei Jahre ist es her, dass der Stadtrat beschlossen hatte, ein komplettes Grillverbot für Grünflächen- und Spielanlagensatzung einzuführen. In Grünanlagen und Parks war grillen komplett verboten und sollte nur auf speziell eingerichteten Grillstellen zulässig bleiben. Ein paar Monate später: In seiner Sitzung im März 2012 korrigierte der Stadtrat dann seine Entscheidung und begründete dies, mit enormen Kosten für den Bau solcher Grillplätze. Nun ist der erste Grillplatz an der Mosel fertig.
Vom Moselradweg führen Trittsteine zu einem Geviert, das mit 17 mal 17 Zentimeter großen Basaltsteinen gepflastert wird. In einer Mulde in der Platzmitte kann der mitgebrachte Grill platziert werden. Einweggrills oder offenes Feuer sind aber nicht erlaubt. Von den Sitzbänken aus Sandstein lässt sich beim Essen der Blick auf das gegenüberliegende Ufer genießen: Das Grünflächenamt hat an dieser Stelle extra den Uferbewuchs zurückgeschnitten.
Laut Presseamt sei der Grillplatz an der Mosel ein Ergebnis der 2011/12 geführten Diskussion um Grillen in öffentlichen Grünanlagen, speziell im Palastgarten. Was erlaubt ist und was nicht, regelt seitdem eine Grünanlagen- und Spielplatzsatzung. Wichtigste Vorschrift und eigentlich selbstverständlich: Den Abfall nach dem Grillabend bitte wieder mitnehmen!
Erlaubt ist das Grillen grundsätzlich auf allen Rasenflächen. Dazu zählen Moselufer und Wiesen im südlichen Teil des Palastgartens. Spiel- und Bolzplätze sind hingegen tabu, genauso wie Wiesen mit Bäumen, Büschen und Zierblumen. Klar ist auch, dass die Rasenfläche nicht beschädigt werden darf und selbstverständlich dürfen keine anderen Menschen durch die eigene Grillfreude belästigt werden. (Einen ausführlichen Artikel dazu gibt es hier.)
Gut zwei Drittel der knapp 82 Millionen Deutschen grillen, heißt es in einer Marktstudie des Grillherstellers Landmann. Das Verhältnis dürfte in Trier ähnlich sein. Nicht wenige Enthusiasten von Fleisch-über-Feuer-gegart gehen mit großer Leidenschaft, aber auch mit einigen Vorurteilen ans Werk. So wird zum Beispiel gerne das Fleisch mit einer kühlen Bierdusche versehen. Ein absolutes No-Go, wie diverse Grillpäpste des Landes gerne wiederholen. Einen schönen Überblick für den gemütlichen Grillabend liefert beispielsweise die Seite des Grillsportvereins (Link hier). Jetzt steht dem nächsten Grillabend nichts mehr im Weg.
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