Wie jedes Jahr herrscht über Ostern in Trier das sogenannte „Tanzverbot“. Was das genau heißt und was an Ostern sonst noch verboten ist erklärt 5vier in einem kleinen Guide. Die hier aufgelisteten Gesetzesregelungen gelten alle für das ganze Land Rheinland-Pfalz.
Tanzveranstaltungen
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind laut Gesetzbuch von Gründonnerstag (4 Uhr) bis Ostersonntag (16 Uhr) nicht erlaubt. Die Discos bleiben also Freitag und Samstag komplett geschlossen und die Trierer Hüften bleiben ungeschwungen. Damit handelt es sich
um das längste Tanzverbot in ganz Deutschland. Erst am Sonntagabend darf dann, vollgestopft mit Osteressen, ganz Trier wieder abzappeln gehen.
Öffentliche Versammlungen und Umzüge
Öffentliche Versammlungen und Umzüge sind an Karfreitag ebenfalls nicht erlaubt, falls sie nicht „dem Charakter des Feiertags“ entsprechen. Was genau das bedeutet kann man natürlich frei interpretieren. Wir empfehlen aber den Junggesellen-Abschied auf die Woche nach Ostern zu verlegen!
Sportliche Veranstaltungen
Die Bundesliga fällt an Karfreitag nicht zufällig aus. Sowohl an Karfreitag als auch an Ostersonntag sind „öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltungen“ nicht erlaubt. Am Sonntag wird das Verbot aber um 13 Uhr aufgehoben. Irgendwann muss ja schließlich Fußball gespielt werden!
Arbeitsverbote
An Ostersonntag gelten die üblichen Regeln für Arbeitsverbote an Sonntagen in Rheinland-Pfalz mit einer kleinen Ausnahme: Videotheken müssen laut Gesetz an diesem Tag geschlossen bleiben. Wer also vor hat sich noch ein paar VHS Kassetten auszuleihen, sollte dies lieber samstags tun. Online-Streamingdienste wie Netflix haben aber weiterhin 24 Stunden am Tag geöffnet.
Verbotene Filme
Apropos Filme: Was deren öffentliche Vorführung betrifft, gibt es an Karfreitag eine ganz besondere Ausnahme. Die FSK, die in Deutschland die Altersfreigabe von Filmen regelt, bestimmt bei ihrer Prüfung eines Films ebenfalls, ob der Film für sogenannte“stille Feiertage“ (zu denen eben auch Karfreitag gehört) geeignet ist. Genaue Informationen über die Entscheidungsfindung hierfür gibt es leider nicht. Die Liste selbst wurde allerdings vor einigen Jahren von der Piratenpartei veröffentlicht. Die über 500 Filme darauf reichen von alten Didi Hallervorden Komödien bis zur Saw Reihe. Auch Heidi und Das Leben des Brian dürfen an Karfreitag nicht gezeigt werden, weil sie nicht dem Geiste des Feiertags entsprechen.
Die Polizei ist übrigens von dem Arbeitsverbot nicht betroffen. Wer sich also nicht an die besonderen Gesetzesregelungen hält, bekommt ein Bußgeld ins Osternest gelegt.
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