(VZ-RLP /24.04.2020) Um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen abzufedern, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher statt einer Kostenerstattung Gutscheine für ausgefallene Reisen oder Veranstaltungen erhalten. Den Wert könnten sie sich erst nach Ende 2021 auszahlen lassen. So wird es derzeit auf Bundes- und auf europäischer Ebene besprochen. Diese Pläne würden geltendes Verbraucherrecht außer Kraft setzen.
Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe, um Abgeordnete anzuschreiben
- Wenn Reisen oder Veranstaltungen wegen der Corona-Krise ausfallen oder verschoben werden, soll es künftig Gutscheine geben.
- Die Verbraucherzentrale hält solche Zwangsgutscheine für unfair.
- Mit einem Musterbrief können Betroffene ihre Abgeordneten anschreiben.
Verbraucher können und sollen gerne Gutscheine akzeptieren, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler zu unterstützen. Das muss aber auf freiwilliger Basis geschehen. Zwangsgutscheine hält die Verbraucherzentrale für unfair. „Wer lieber sein Geld zurückhaben möchte, weil er es in der aktuellen Lage selbst braucht, soll dieses wichtige Verbraucherrecht behalten“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dafür kämpfen wir.“
„Verbraucher werden einseitig belastet“
Während zeitgleich diverse Staatshilfen für Unternehmen zur Verfügung stehen, sollen die Gutscheine noch nicht einmal gegen Insolvenz abgesichert sein. „Das belastet Verbraucher einseitig“, kritisiert von der Lühe. „Zwangsgutscheine sind der falsche Weg, denn sie erschüttern nicht nur das Vertrauen der Verbraucher unter anderem in die Reisebranche, sondern verschieben das Liquiditätsproblem der Anbieter auf die Kunden.“ Die Verbraucherzentralen schlagen – wie auch einige Verbände der Reisebranche – einen mit staatlichen Krediten abgesicherten Reisesicherungsfonds vor, um die Liquidität von akut gefährdeten Reiseunternehmen und Airlines abzusichern.
Betroffene können sich auch selbst Gehör verschaffen und ihrem Abgeordneten im Bundestag und ihrem Abgeordneten im Europäischen Parlament schreiben und ihm mitteilen, wie sie über die Pläne denken. Dafür stellt die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de einen Musterbrief zur Verfügung.
Fragen zum Verbraucherrecht
Fragen zu Verbraucherrechten in der Corona-Pandemie beantworten die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr am Corona-Telefon unter (06131) 28 48 969.
Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/corona bietet die Verbraucherzentrale tagesaktuelle Informationen.
Für weitere Informationen
Maximilian Heitkämper
Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht,
Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und sieben Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.
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