Nach dem Ex-Haus in Trier trifft es nun auch die Residenz der KG Trier-Süd 1923 e.V. „Die Halle am Bach“. Diese wurde mit Verfügung vom 28.08.2019 aus Sicherheitsgründen wegen fehlender Baugenehmigung und Statiknachweisen von der Stadt Trier mit einem Nutzungsverbot belegt.

Bild: KG Trier-Süd 1923 e.V.
Die Vorgeschichte
Die Anfang 1970 in Trier Süd erbaute Halle, ehemals die Notkirche St. Simeon in Trier/Reichertsberg, hatte im Jahre 1971 eine vorläufige und auf 5 Jahre befristete Baugenehmigung. Der Verein KG Trier-Süd 1923 e.V., aber auch die verantwortlichen Abteilungen der Stadt Trier, Liegenschaft- und Bauamt, versäumten gleichermaßen eine Erneuerung der Baugenehmigung zu erwirken. In den darauffolgenden Jahren wurden Erweiterungs- und Anbaumaßnahmen durchgeführt. Anfang 1990 wurde die Halle an die Kanalisation angeschlossen. Hierüber gibt es offizielle Bauunterlagen.
Die Stadt Trier überprüft seit längerem alle Hallen, ob sie zur Nutzung alle sicherheitsrelevanten Notwendigkeiten erfüllen. So auch die Halle am Bach. Mit Verfügung vom 28.08.2019 wurde diese nun mit einem Nutzungsverbot belegt.
Emotionale Mitgliederversammlung
In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurden am 30.08.2019 alle Mitglieder über die Geschehnisse informiert. Die Versammlung musste durch das erst 2 Tage vorher schriftliche Nutzungsverbot der Halle in die Räumlichkeiten der AWO Trier verlegt werden. Der Einladung folgten ca. 150 Mitglieder. Der Saal war gut gefüllt. Viele kommunale Politiker, u.a. Katrin Werner (MdB) waren zur Mitgliederversammlung gekommen.
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Die Stimmung der Mitglieder war sehr emotional, aber durchaus auch diszipliniert. Der Vorstand informierte über den chronologischen Verlauf der Gespräche mit der Stadt Trier.
Viele Mitglieder fragten, warum sie erst jetzt, ein Jahr nach Bekanntwerden der Umstände informiert wurden. Der Vorstand entschuldigte sich damit, dass er erst nach den Neuwahlen im Frühjahr 2019 informiert wurde und der Sachverhalt zuerst aufgearbeitet werden musste.
Es wurden bereits Gespräche mit der Stadt geführt
Am 24.09.2018 wurde der Verein über die Mängel und die fehlenden Unterlagen durch die Stadt Trier aufmerksam gemacht. Es folgten daraufhin Gespräche mit der Stadt, Ortsbesichtigungen mit dem Bauamt, der Feuerwehr und einem vom Verein beauftragten Architekten und Statiker. In den Gesprächen mit der Stadt wurden die an den Verein gestellten Anforderungen immer größer und in schärferer Manier übermittelt, bis hin zum Nutzungsverbot.
„Beim ersten runden Tisch haben wir von der Stadt noch Unterstützung angeboten bekommen“ so Urbanek, Präsident der KG Trier-Süd. „Beim zweiten Termin wurden neue Anforderungen an uns gestellt. Das erste Gespräch hatte auf einmal keine Bedeutung mehr“
Herr Ludwig, Baudezernent der Stadt Trier und Herr Roth, Liegenschaftsamt Trier, stellten sich daraufhin den dringlichen Fragen der Mitglieder
Ludwig führte aus, dass der Verein KG Trier-Süd 1923 e.V. eine Bauanfrage erstellen müsse. Hierzu würde ein „Plänchen“ und „die Statik“ benötigt. Diese Verharmlosung entspricht jedoch nicht den Anforderungen seines eigenen Dezernates. In den vorherigen Gesprächen mit den Leitern des Liegenschaftsamtes und des Bauamtes wurde äußerst transparent zu verstehen gegeben, dass komplett neue Baupläne vorgelegt werden müssten. Auch die erforderlichen Anlagen, wie eine komplette Statik (nicht nur des Daches und der mittlerweile abgehangenen Decke), sondern auch eine zusätzliche Prüfstatik würden benötigt.
Für die ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder eine fast unmögliche Anforderung, die zusätzlich mit erheblichen Kosten verbunden wäre.
Die Vertreter der Stadt sagten jedoch an diesem Abend Ihre volle Unterstützung und Mitarbeit bei der Bewältigung der Anträge zu. Der Verein wird Herrn Ludwig daran messen.
Die Mitglieder stimmten mit überwältigender Mehrheit dafür, dass der Vorstand der KG Trier-Süd 1923 e.V. den notwendigen Bauantrag stellt. Auch sollen alle Vorbereitungen für die Karnevalssaison 2019/2020 in vollen Umfang weiterlaufen. Dafür stelle die AWO durch Ihren Stadtvorstand Detlef Schieben ihre Räumlichkeiten für die Proben zur Verfügung. Die Mitglieder, insbesondere die Aktiven, bedankten sich mit starkem Applaus.
Um vielen in der Stadt Trier laufenden Gerüchten entgegenzutreten, die Halle am Bach ist nicht marode oder baufällig. Es fehlen zur Durchführung von Veranstaltungen lediglich die notwendigen Nachweise, denn Sicherheit geht vor!
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Denn: Motivation ist wichtiger als Erfahrung!
Dipl.-Ing Christoph Rother meint
Für die Bauvoranfrage wird schon ein wenig mehr als ein „Plänchen“ benötigt.
Aber eine Statische Berechnung nicht!
Erst nach einem positiven Bescheid auf die Bauvoranfrage wird ein ordentlicher Bauantrag benötigt und nach Genehmigung auch die statische Berechnung und ein Wärmeschutznachweis.
Eine „Prüfstatik“ gibt es nicht! Das ist ein Unwort. Es gibt lediglich eine geprüfte Statik, also eine vom Prüfingenieur geprüfte statische Berechnung nebst Konstruktionsplänen.
Da im vorliegenden Falle sicherlich keine verwertbaren Pläne im weitesten Sinne vorhanden sind, wird die Beschaffung der selben erheblich teuer, denn es muss eine sog. Inventarisation durchgeführt werden die sehr zeitaufwendig ist.
Heinz Roland meint
Versteh ich nicht. Die Feuerwehr hat doch regelmäßig unter Anwesenheit der EX-Präsidenten Franzen oder Audersirck die Halle abgenommen und freigegeben.