Ein Familienmitglied zu pflegen ist eine Herausforderung für viele Angehörige. Hier erfahren Sie, welche Hilfsmittel Pflegenden zur Verfügung stehen.

Angehörige: Pflege im Alter
Die Pflege eines geliebten Menschen ist etwas Gebendes, dennoch bringt sie auch einige Herausforderungen mit sich. Viele Angehörige fühlen sich zudem alleingelassen. Externe Hilfe gibt es kaum und selbst wenn, dann ist diese meist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Besonders herausfordernd ist jedoch der bürokratische Teil. Es gibt zahlreiche Anträge, die gestellt werden können. Dazu gehört die Beantragung eines Pflegegrades oder von Hilfsmitteln. Enttäuschend ist es, wenn die Anträge abgelehnt oder nur teilweise bewilligt werden. Das Ergebnis ist aber keinesfalls endgültig. Betroffene sowie Angehörige haben die Möglichkeit sich gegen ein Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu wehren. Wie das funktioniert und welche Herausforderungen im Alltag lauern können, erfahren Sie hier.
Das Recht auf einen Widerspruch
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss zuerst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Im Anschluss erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. In einigen Fällen kann es monatelang dauern, bis eine Begutachtung erfolgt. Wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt, erhalten Antragsteller die Hilfen rückwirkend zu dem Datum der Antragsstellung. Es ist leider keine Seltenheit, dass das erstellte Gutachten nicht den tatsächlichen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen widerspiegelt. In diesem Fall sollte unbedingt ein Widerspruch eingelegt werden. Es kann unter anderem sein, dass das Sturzrisiko des Betroffenen nicht berücksichtigt wurde.
Wer Widerspruch einreichen möchte, muss dies innerhalb von drei bis vier Wochen tun. Professionelle Unterstützung wird dabei meist nicht benötigt. Um jedoch alle relevanten Aspekte in dem Widerspruch wiedergeben zu können, sollte man voller Konzentration sein. Es ist hilfreich, das Gutachten zuerst in Ruhe durchzulesen. Wichtige oder fehlerhafte Angaben sollten mithilfe eines Textmarkers hervorgehoben werden. Das erleichtert die Lesbarkeit und hilft dabei, alle wichtigen Punkte bei der Erstellung des Widerspruches zu berücksichtigen. Sofern der Widerspruch fristgerecht eingereicht wurde, erfolgt in den meisten Fällen eine erneute Begutachtung. Sowohl der Widerspruch als auch das erste Gutachten sollten zu diesem Termin mitgebracht werden. Konnten alle Stellen bereits mit einem Textmarker markiert werden, ist es leichter, diese im Rahmen der Begutachtung anzusprechen. Auf diese Weise wird kein Punkt vergessen.
Herausforderungen in der privaten Pflege
Neben dem bürokratischen Aspekt geht natürlich auch die Pflege an sich mit einigen Herausforderungen einher. Eine gute und umfangreiche Versorgung ist das A und O. Mit zunehmendem Alter sind viele Menschen auf die Hilfe von ihren Angehörigen angewiesen. Einfachste Aufgaben können dann nicht mehr selbstständig ausgeführt werden. Größtenteils benötigen ältere Menschen jedoch einfach Unterstützung in der Alltagsbewältigung. Für pflegende Angehörige können manchmal sogar die kleinsten Aufgaben zu einer großen Belastung werden. Die Pflege eines Familienmitgliedes ist nicht immer leicht, doch sie sollte selbstverständlich sein, sofern das möglich ist.
Um diese Herausforderung bei guter Gesundheit meistern zu können, sollte man sich regelmäßig eine Auszeit nehmen. Ruhephasen sind bedeutungsvoll. Das ist speziell dann der Fall, wenn man mit dem pflegebedürftigen Familienmitglied zusammenlebt. Bei den steigenden Kosten und zunehmenden Belastungen kann das gemeinschaftliche Wohnen eine Erleichterung sein. Doch gerade dann sind Ruhephasen sowie eine gerechte Aufgabenverteilung essenziell. Bei Familien mit mehreren Mitgliedern fällt die Aufgabenverteilung leichter als bei alleinstehenden Personen. Hilfe gibt es aber auch hier. Es gibt Pflegedienste sowie unterschiedliche Hilfsangebote, die sich auf die Entlastung von pflegenden Angehörigen spezialisiert haben.
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