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Aktuelle Seite: Startseite / Service / Hohe Inkassoforderungen für angebliche Kreditkartenverträge

Hohe Inkassoforderungen für angebliche Kreditkartenverträge

4. Dezember 2020 von redaktion Kommentar verfassen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit vermehrt Beschwerden zu untergeschobenen Kreditkartenverträgen. Die Betroffenen erhalten von einem Inkassodienstleister per E-Mail oder Post eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 150 Euro.

Hohe Inkassoforderungen für angebliche Kreditkartenverträge
Foto: pexels

Verbraucherzentrale rät, ungewollten Verträgen zu widersprechen

  • Derzeit machen unseriöse Inkassoforderungen für telefonisch oder im Internet untergeschobene Kreditkartenverträge die Runde.
  • Telefonwerbung ohne Einverständnis der Betroffenen ist unzulässig.
  • Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigten Forderungen zu widersprechen und bietet einen Musterbrief an.

In den Schreiben behauptet das Inkassobüro, die Betroffenen hätten telefonisch eine Kreditkarte bestellt und das Gespräch sei aufgezeichnet. Die Karte sei als Nachnahmesendung verschickt worden, aber die Nachnahmezahlung sei gescheitert. Daher ist die Karte angeblich noch nicht ausgehändigt. Die Angeschriebenen befänden sich deshalb in Verzug und sollten neben der Gebühr für die Kreditkarte auch die Inkassokosten zahlen. Die Verbraucherzentrale rät, solchen unberechtigten Forderungen zu widersprechen und sich nicht einschüchtern zu lassen.

„Telefonwerbung ohne Einverständnis des Betroffenen ist unzulässig“

In ähnlich gelagerten Fällen behauptet ein Inkassobüro, Verbraucherinnen und Verbraucher hätten online einen Auftrag für eine Kreditkarte erteilt und eine Ausweiskopie eingereicht. Das Inkassobüro ist nun mangels Eingangs des Rechnungsbetrags mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Die Forderung beläuft sich auf rund 440 Euro, davon 350 Euro für den Kreditkartenvertrag. Auf der Suche nach einem günstigen Kredit gelangen Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet schnell auf Seiten, die zwar mit günstigen Kreditkonditionen werben, letztlich aber keinen Kredit gewähren, sondern teure Kreditkartenverträge vermitteln. „Telefonwerbung ohne Einverständnis des Betroffenen ist unzulässig“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Wer am Telefon überrumpelt wurde und gar keinen Vertrag abschließen wollte, sollte den Vertrag umgehend widerrufen und die Forderung zurückweisen“. Das gleiche gilt, über einen online abgeschlossenen Vertrag. Auch hier steht den Betroffenen in der Regel ein Widerrufsrecht zu.

Sparsamer Datenumgang

Wer sich vor unerlaubten Anrufen schützen möchte, sollte sparsam mit seinen Daten umgehen und seine Telefonnummer nur dann an Unternehmen geben, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.

Die Verbraucherzentrale stellt unter einen Musterbrief für den Widerruf solcher Verträge zur Verfügung.

Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung an.

Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden.

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Pressemitteilung Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beratungsstelle Trier

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