Der Wettbewerb um den 27. Innovationspreis Rheinland-Pfalz ist eröffnet.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Firmensitz, Standort oder Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Das Preisgeld beträgt insgesamt 40.000 Euro. Interessenten können sich bis zum 1. August bewerben. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt online unter www.innovationspreis-rlp.de.
Ausgezeichnet werden können Innovationen, die maximal seit vier Jahren auf dem Markt umgesetzt und zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sind. In Frage kommen auch Bewerbungsgegenstände, die in enger Zusammenarbeit mit einem Partner entwickelt wurden – zum Beispiel einer Forschungseinrichtung – oder auch Entwicklungspartnerschaften mit anderen Unternehmen. Vergeben werden Preise und Anerkennungen in den Kategorien „Unternehmen“, „Handwerk“, „Kooperation“ und „Industrie“. Angesprochen sind unter anderem eigenständige Handwerksbetriebe, die als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten und Mitglied einer Handwerkskammer sind. Der diesjährige „Sonderpreis der Wirtschaftsministerin“ wird zum Thema „Umwelttechnik – Innovative Produkte und Verfahren“ verliehen.
Neben dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium beteiligen sich seit 2003 auch die Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Sie loben den Innovationspreis gemeinsam aus.
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