Wer Wein in ein anderes Land der EU versenden will, muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten auch verbrauchssteuerrechtliche Vorschriften beachten. So muss zuvor eine Genehmigung – Bewilligung genannt – von Seiten des Zolls eingeholt und jede Sendung anschließend elektronisch über das IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) abwickelt werden. Dieses Verfahren ersetzte am 1. Januar 2011 das bis dahin papiergestützte Verfahren „Begleitendes Verwaltungsdokument“ und ermöglicht es dem Zoll, EU-weit Sendungen von unversteuerten Waren elektronisch zu überwachen. Für den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Sendungen ist grundsätzlich der Versender verantwortlich. Falsche oder fehlerhafte Angaben in den elektronischen Dokumenten können erhebliche Steuerforderungen nach sich ziehen.
Eine Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK Trier) am Mittwoch, 21. Mai 2014, 10:00 Uhr, führt in die Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbrauchssteuerrechts ein und stellt die verschiedenen Anbindungsmöglichkeiten zur Abwicklung sowie die Teilnahmevoraussetzungen zur Nutzung der kostenlosen EMCS-Lösung des Zolls vor. Anhand eines Fallbeispiels wird die praxisnahe Abwicklung einer Sendung detailliert besprochen und erläutert.
Dieses Seminar wurde speziell für die Weinwirtschaft konzipiert mit dem Ziel, Betrieben eine kostengünstige Abwicklung von Exportgeschäften zu ermöglichen. Anmeldeschluss ist der 23. April 2014.
Kontakt: IHK Trier, Gudrun Wewering, Telefon: (06 51) 97 77-2 10, E-Mail: [email protected]
Schreibe einen Kommentar