Rechtzeitig für die Heizsaison vorsorgen.
Wer in der kommenden Heizperiode von günstigen Erdgaspreisen profitieren möchte, sollte jetzt einen Wechsel des Gasanbieters prüfen, so der Rat der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Kündigungsfrist kann bei Gasverträgen bis zu drei Monate betragen. Die genaue Frist findet sich häufig im Kleingedruckten des Vertrags.
„Der neue Erdgaslieferant übernimmt in der Regel auch die Kündigung des alten Vertrages“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Wird ein neuer Anbieter beauftragt, kündigt er den Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt. Der Zeitpunkt ist an die Laufzeit des Vertrages gekoppelt. „Bei einer Kündigung im Juli und einer Kündigungsfrist von drei Monaten wird der alte Vertrag frühestens Ende Oktober beendet und die Versorgung durch den neuen, günstigeren Versorger startet Anfang November.“
Weitere Informationen und Terminvereinbarung
Informationen zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an [email protected] oder online über die Internetseite, ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind hier zu finden.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Zurück zur Startseite geht’s hier – 5vier.de
Wir suchen Prakikanten (m/w/d) und Redakteure (m/w/d).
Melde dich einfach unter [email protected].
Denn: Motivation ist wichtiger als Erfahrung!
Schreibe einen Kommentar