Eine mangelnde Regulierung sorgen dafür, dass erhobene Inkasso-Beträge nicht immer nachvollziehbar sind. Jetzt kommen die Inkasso-Gebühren auf den Prüfstand. Folgende Meldung der Verbaucherzentrale Rheinland-Pfalz leiten wir gerne an Sie weiter.
Trier / Rheinland-Pfalz. Das Problem unangemessener Inkasso-Forderungen ist für die Verbraucherzentralen noch lange nicht gelöst. In einer bundesweiten Aktion stellen die Verbraucherschützer jetzt gezielt die Gebührenpraxis der Inkassounternehmen auf den Prüfstand. „Bislang gibt es immer noch keine klare Regelung, was Inkasso-Dienste konkret abrechnen dürfen“, kritisiert Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bis zum 30. Juni erfassen die örtlichen Beratungsstellen Beschwerden und werten diese aus. „Wir bitten Betroffene uns über ihre Erfahrungen zu informieren. Nur so können wir Politik und Aufsichtsbehörden gezielt auf Missstände hinweisen“, sagt Gollner. In einem Online-Formular unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/inkasso-umfrage sammelt die Verbraucherzentrale Fälle. Die Fallschilderungen und Unterlagen können auch an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Abteilung Recht, Seppel-Glückert-Passage 10 in 55116 Mainz geschickt werden oder per E-Mail an [email protected].
Hintergrund:
Anlass für diese erneute Untersuchung sind die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung zum Thema Inkasso im vergangenen Jahr. Dabei fiel auf: Inkassounternehmen verlangen häufig nicht nachvollziehbare Gebühren. Für einfache oder standardisierte Zahlungsaufforderungen stellen sie Betroffenen oft zu hohe Beträge in Rechnung. Und die Gebühren für die Inkasso-Tätigkeit wurden nicht einheitlich berechnet. Die Verbraucherschützer wollen deshalb wissen: Wie setzen sich die Kosten zusammen? Welche Gebühr legen die Inkassofirmen zugrunde und welche Gesamtkosten werden Verbrauchern in Rechnung gestellt?
Titelbild: 5vier.de
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