Moselregion. Werden Sie jetzt mit einem Antrag „Kleinstprojekte“ aktiv! Das zur Verfügung stehende Fördermittel-Budget beträgt bis zu 100.000 EUR (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Landeshaushalt). Einreichungsfrist ist der 06. März 2023. Nach erfolgreicher Genehmigung ist eine Projektrealisierung bis zum 15.10.2023 erforderlich.

Kleinstprojekte: Kurzinformation
Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisatoren oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten, dies bis zu 20.000 EUR netto, wobei der Fördersatz vom Antragsteller abhängig ist. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Dörfer in der Mosel-Region mit neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) erfüllt.
- Handlungsfeld: Leben in den Orten mit dem Entwicklungsziel: Entwicklung zukunftsfähiger und lebenswerter Orte
- Handlungsfeld: Tourismus und Wirtschaft mit dem Entwicklungsziel: Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen.
- Handlungsfeld: Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel: Erhalt von Natur und (Weinkultur) Landschaft
Ansprechpartnerin für Kleinstprojekte ist Vanessa Brockmüller, Telefon 06571 / 14-2133, E-Mail: [email protected]
Umfangreiche Informationen zu den Angeboten, Anträge und Formulare, sowie realisierte Projektbeispiele finden Sie auf der Homepage unter: https://lag-mosel.de/.
PM – LAG Mosel
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