In Rheinland-Pfalz werden Elternbeiträge erhoben für die Kita-Betreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie für Kinder, die in Horten betreut werden. Damit wird ein Teil der Personalkosten der Einrichtungen finanziert. Aufgrund der Corona-Krise werden derzeit die allermeisten Kita- und Hortkinder allerdings schon seit Mitte des Monats zuhause von ihren Eltern betreut, die Kitas fungieren nur als Notbetreuung. Die Stadt Trier hat deshalb entschieden, die eigentlich zum Monatsbeginn fälligen Kita-und Hort-Beiträge von den Eltern für den Monat April vorläufig zu stunden, um damit weitere Belastungen für betroffene Eltern zu vermeiden.
Für April werden also keine Beiträge eingezogen. Das gilt für die städtischen Kitas, das Jugendamt hat aber auch die freien Trägern, die zahlreiche Kitas und Horte in der Stadt betreiben, gebeten, so vorzugehen. Ob es aufgrund der Corona-Krise als Ausgleich für den Betreuungsausfall eine Befreiung von der Elternbeitragspflicht für jeweils volle Monate geben kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
Viele Kinder in der Stadt werden auch von Tagespflegepersonen betreut, die diese in Gruppen bis zu fünf Kindern aufnehmen können. Da auch hier die Kinder wegen der Corona-Gefahr teilweise zuhause betreut werden, fürchteten einige Tagespflegepersonen um ihre Existenzgrundlage als Selbstständige. Denn für die Betreuung von Kindern erhalten sie Fördermittel von der Stadt. Bürgermeisterin Elvira Garbes stellt klar, dass die Tagespflegepersonen, die ihr Angebot weiter aufrecht erhalten, zunächst weiter Zahlungen der Stadt erhalten – auch wenn die Eltern das Angebot vorübergehend nicht in Anspruch nehmen. Ende vergangener Woche wurde ein Großteil der Tagespflegepersonen bereits persönlich über diese Regelung vom Jugendamt informiert.
Quelle: PM der Stadt Trier
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